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Freitag, 21. Oktober 2011
Aufdeckung des #0zapftis-Skandals strafbar?
In
»Aufdeckung des #0zapftis-Skandals (natürlich) nicht strafbar«
äußert der
Richter am Berliner Landgericht
Ulf Buermeyer seine rechtliche Sicht der Frage, ob die Aufdeckung eine strafbare Handlung war.
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