Sonntag, 6. November 2011

Wichtiges Urteil zur Informationsfreiheit

Unter »Ab sofort kann jedermann Regierungshandeln enthüllen« schreib der Tages­spiegel über ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Informations­freiheits­gesetz:
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gesprochen, das die Öffentlich­keit nur am Rande bemerkte. Doch es könnte politische Transparenz zu mehr machen als bloß einer Modevokabel… Mehr
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar erklärte anlässlich des Urteils
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung für den Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundesjustizministeriums der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen. … Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch klargestellt, dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informations­freiheits­gesetz des Bundes unterliegt und grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben muss.
Zu den praktischen Auswirkungen sagt er:
Kein Ministerium kann unter Verweis auf Regierungshandeln das Informations­freiheits­gesetz ins Leere laufen lassen.
Quelle zu den Aussagen Scheers: Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Bundes­regierung zu mehr Transparenz (Pressemitteilung)

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