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Sonntag, 26. Februar 2012

Pressemitteilung der Piratenpartei zur E-Mail-Überwachung

Unter der Überschrift »Piratenpartei verurteilt scharf überbordende Überwachung durch Geheimdienste« hat die Piratenpartei eine Pressemitteilung zur E-Mail-Überwachung durch deutsche Geheimdienste veröffentlicht, die 2010 rund 37 Millionen E-Mails von Bürgern »abgehört« haben. Bundesvorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, wird mit den Worten zitiert:
»Der Vorfall zeigt, dass deutsche Geheimdienste tun und lassen können, was sie wollen. Obwohl das Parlamentarische Kontrollgremium über diese Grundrechtsberaubung informiert war, hat es nichts dagegen getan. Nach dem NSU-Debakel und diesem erneuten Skandal stellt sich die Frage was noch passieren muss, damit endlich eingesehen wird, dass die heutigen parlamentarischen Kontrollen nicht mehr funktionieren. Der vielfach beschworene ›rechtsfreie Raum‹ existiert bei den Geheimdiensten de facto und muss endlich beseitigt werden! Die Bundestagsabgeordneten müssen sich ihrer Verantwortung stellen und das Parlamentarische Kontrollgremium nicht länger als Pausenraum verwenden!«
In der Pressemitteilung heißt es weiterhin:
Die Geheimdienste fahren hier derzeit eine verfassungswidrige elektronische Rasterfahndung, von der jeder einzelne Bürger betroffen ist. Eine solche ist aber nur bei konkreten Gefahren zulässig und nicht etwa, weil 'Lieschen Müller' an ihre Freundin schreibt, dass der nette Junge aus der Parallelklasse so klasse und bombig aussieht.
An dieser Stelle scheint mir der Hinweis geboten, dass es nicht nur wegen solcher staatlicher Übergriffe empfehlenswert ist, nicht für die Allgemeinheit bestimmte Kommunikation wie etwa private E-Mails zu verschlüsseln. Sehr empfehlenswert und für alle gängigen Betriebssysteme verfügbar ist die Kombination aus Thunderbird und GnuPG; für den Einstieg erscheint mir »Enigmail OpenPGP« von »Thunderbird Mail DE« sehr geeignet.

Sonntag, 12. Februar 2012

Pharmadaten-Super-GAU?

Der Spiegel berichtet über etwas, das der bislang größte deutsche Datenskandal im Medizinbereich sein könnte:
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma pharmafakt/Gesellschaft für Datenverarbeitung (GFD)… [sagt dem Spiegel zufolge an Eides statt aus,] … Auf Weisung der Geschäftsführung der GFD in Karlsfeld bei München habe er jahrelang unverschlüsselte, nicht anonymisierte Rezeptdateien von den beiden größten deutschen Apothekenrechenzentren bezogen.
Das kommt zum denkbar günstigsten Zeitpunkt, um das Vertrauen in die elektronischen Gesundheitskarte zu stärken, auf der auch Rezeptdaten gespeichert werden können.

Mehr: Verdacht auf illegalen Handel mit Rezeptdaten

Freitag, 30. Dezember 2011

Spaß mit AGBs: Medion mobile

Es ist zwar 14 Tage her, dass ich hier zuletzt etwas gepostet habe, aber wie man sieht lebe ich noch. Aber genug davon…

Ich bin ja dafür berüchtigt, AGBs tatsächlich zu lesen. Dabei finden sich immer wieder recht unterhalt­same Dinge. Gerade habe ich mir E-Plus Service GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen »ALDI-TALK mit MEDIONmobile«, gültig in dem jeweils bekannt zu gebenden Aktionszeitraum angetan, die auch online eingesehen werden können.
3.4 EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunk­versorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch spezifische bauliche Gegeben­heiten beeinträchtigt sein kann.
Merke: E-Plus grillt mit seinen Sendern keine Tauben im Flug, nur damit Sie in Ihrem Bunker Empfang haben.
3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden den Zugang zu sog. »Premiumdiensten« …, insbesondere zu solchen Diensten, die über die Rufnummernbereiche 0190 und 0900 erbracht werden, …
Ach, komischerweise steht auf dem Prepaid Starter-Set etwas anderes:
… Rufnummern mit der Vorwahl 0900-X sind aus diesem Tarif nicht erreichbar …
Ich werde meine Neugierde ganz sicher nicht dadurch befriedigen, dass ich es ausprobiere.
3.7 EPS erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus Mobilfunk­netzes. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Strom­ver­sorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM, EPS oder von EPS beauftragter Dritter, wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.
Merke: Machmal kann man mit E-Plus sogar telefonieren.
3.8 Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird EPS aus technischen Gründen für einen Zeit­raum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringen.
Heißt das jetzt, dass man ruhig verrecken kann, wenn E-Plus einen als Kund verliert? Oder kann man im besagten Zeitraum trotzdem einen Notruf absetzen?
Das E-Plus Mobilfunknetz nutzt im GSM-Bereich Frequenzen um 1800 MHz und/oder 900 MHz aus dem GSM-Erweiterungsband. Je nach Frequenz benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet EPS dem Kunden ver­schiedene Trägertechnologien zur Nutzung an. Die Verbreitung von Trägertechnologien inner­halb des E-Plus Mobilfunknetzes ist unterschiedlich. Je nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte; Single-Band Endgeräte sind nur eingeschränkt tauglich.
Selbst die Mehrheit der technisch versierte Kunden dürften das nicht wissen.
5.8 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Gut­haben nur innerhalb von acht Wochen nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Eine Über­prüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.
Das stimmt aber nur, wenn die Vorratsdatenspeicherung keine Rückkehr feiert. Denn sonst werden die Informationen unabhängig davon gespeichert, ob der Kunde dies wünscht.
6.4 Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags.
Lustigerweise steht nichts dazu in den AGBs, wie das denn konkret gemacht werden soll. Und nun wird es widersprüchlich. Zunächst heißt es:
8.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden.
und später dann:
9.5 Der Kunde hat EPS unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich erfolgen oder telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer PUK, der Geheimzahl oder - bei schriftlichen Mitteilungen - Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
Soll man sie nun geheim halten oder einem Mitarbeiter eines irgendwo auf der Erde befindlichen Callcenters mitteilen?

Nun aber zu meinem absoluten Favoriten in den AGBs, den ich einmal als Uneigennützigkeitsklausel umschreiben will:
9.10.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegen­leistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.
Merke: Wenn Sie das Telefon zum Geldverdienen nutzen wollen, suchen Sie sich bitte einen anderen Anbieter.
11.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN). Auf schriftlichen Auftrag des Kunden und gegen gesondertes Entgelt gemäß Preis­liste kann EPS mit Wirkung für die Zukunft einen EVN erstellen. Die Darstellung der Ziel­ruf­nummer auf dem EVN erfolgt nach der Wahl des Kunden in vollständiger Länge oder um die letzten drei Ziffern verkürzt.
Letzteres irritierte mich ein wenig, deshalb habe ich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachgeschaut. Dort heißt es in der Verbraucherbroschüre:
II. Überhöhte Telekommunikationsentgelte: Wie Sie sich schützen können

5. Einzelverbindungsnachweis

Der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, d. h. auch der Mobilfunkdienstleister oder Anbieter von Datendiensten, ist verpflichtet, Ihr Verbindungsaufkommen in Form eines Einzelverbindungsnachweises (EVN) aufzuschlüsseln.

Dies gilt nicht für Angebote, bei denen eine Rechnung üblicherweise nicht erteilt wird. Dies ist beispielsweise bei der Inanspruchnahme von Produkten auf Vorauszahlungsweise (Prepaid-Karten oder Calling-Cards) der Fall. Hier besteht kein Anspruch auf einen EVN (siehe aber Ihre Rechte als Prepaid-Kunde bei der Beanstandung der Rechnung III.1) …

III. Streit über die Höhe der Telekommunikationsrechnung: Welche Rechte haben die Endkunden und was darf der Anbieter?

1. Die Rechnung und deren Beanstandung durch den Endkunden

Sollten Sie Nutzer eines Vorauszahlungs-Produktes (Prepaid-Karte oder Calling-Card) und mit den Abrechnungen nicht einverstanden sein, so müssen Sie diese bei Ihrem Telekommunikationsanbieter (Anbieter der Prepaid-Karte oder Calling-Card) beanstanden. Sodann ist er in gleichem Maße wie oben aufgeführt verpflichtet, Ihnen die einzelnen Verbindungen aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen …

Mittwoch, 9. November 2011

Patente auf Tomaten

Gestern verhandelte das Europäische Patentamt (EPA) über das sogenannte Tomaten-Patent. Dabei geht es darum, ob Patente für Gemüsesorten erteilt werden können, die ohne Genmanipulation (also durch normale Züchtung) entstanden sind.

Schrumpeltomaten sind nicht neu
Aus diesem Anlass brachte DRadio Wissen Beiträge zum Thema »Patentschutz für die Tomate« und sprach mit dem Patentmanager Jörn Erselius von der Max-Planck-Gesellschaft, dem Juristen Peter-Tobias Stoll sowie den Wissenschaftsjournalisten Britta Fecke und Volkart Wildermuth.
Factbox Biopatente / Schutzrechte für Schrumpeltomaten (MP3)
Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten / Gespräch mit der Wissenschaftsjournalistin Britta Fecke
Der Wert von Biopatenten (MP3)
Ein Gespräch mit Jörn Erselius, Geschäftsführer der Max-Planck-Innovation
Der besondere Blick des Patentrechts auf das Leben (MP3)
Ein Gespräch mit dem Wissenschaftsjournalisten Volkart Wildermuth
Rechtsschutz für Gemüse (MP3)
Ein Gespräch mit Peter-Tobias Stoll vom Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen
Es ist gestern zu keiner endgültigen Entscheidung gekommen, die technische Beschwerdekammer des EPA setzte die Verhandlung wegen ungeklärter Rechtsfragen aus, da die Große Beschwerde­kammer des EPA zunächst darüber befinden soll, ob Früchte und Samen spezieller Pflanzen­züchtungen überhaupt patentiert werden dürfen.

»Kein Patent auf Leben!« schreibt hierzu unter der Überschrift »Patent auf Tomate wird zur Grundsatzentscheidung – Kritiker fordern bessere Kontrolle des Patentamtes«
Das Europäische Patentamt in München hat heute entschieden, das Patent auf Tomaten (EP1211926, PDF) der Großen Beschwerdekammer zur Entscheidung vorzulegen … Bislang hat das Patentamt bereits um die 100 Patente auf traditionell gezüchtete Tiere und Pflanzen erteilt. Diese Praxis ist nun in Frage gestellt … Der Konzern Unilever hatte aus eigenen wirtschaftlichen Interessen Einspruch dagegen eingelegt … Konzerne wie Monsanto, Dupont, Bayer und Syngenta sind die Hauptprofiteure dieser Patente auf Pflanzen. Kritiker befürchten, dass Verbraucher, Landwirte und Lebensmittelhersteller in neue Abhängigkeiten von diesen Konzernen geraten. Landwirte und Verbraucher in den Entwicklungsländern und in Europa sind davon gleichermaßen betroffen. Vollständiger Text
Meldungen zu der Entscheidungen
Hamburger Abendblatt
Musterprozess um die Schrumpeltomate (ausführlich)
Deutscher Bauernverband e.V.
Kein Patent auf Klassische Züchtungsmethoden
top agrar online
Patenturteil zur Schrumpeltomate vertagt
NZZ Online
Streit um die «Schrumpftomate»
Informationsdienst Gentechnik
Tomaten-Patent in die höchste Instanz
Hier gibt es auch Hintergründe zu Patenten in der Landwirtschaft.
Wiener Zeitung
Europäisches Patentamt verhandelt über Patent auf "Schrumpeltomate"
Greenpeace Magazin
Entscheidung zur «Schrumpeltomate» vertagt
sehr kurz, dafür Patentanmeldung verlinkt
Das Original des obigen Bildes ist »Tomatoes from the Garden« von feverblue. Sowohl das Original als auch die in diesem Post wiedergegebene Variante stehen unter einer “Creative Commons”-Lizenz (CC BY-SA 2.0).

Montag, 7. November 2011

Großer Bruder Stromversorger

Zum Thema »Was Smart Meter über uns verraten« schreibt der Tagesspiegel:
Sie sollen uns helfen, Strom zu sparen: Intelligente Stromzähler, die den Verbrauch detailliert erfassen. Aber sie verraten auch viel über uns – zum Beispiel, was wir uns gern im Fernsehen anschauen… Weiter
Auslöser für ihre Einführung ist die zunehmend dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien und die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen. Erstere führt dazu, die Energieeinspeisung zu unvorhersehbaren Zeitpunkten erfolgt, letztere dazu, dass zu bestimmten Tageszeiten erhebliche zusätzliche Spitzenlasten auftreten.

Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kann man einiges zu diesen Intelligenten Messsystemen erfahren, siehe hierzu https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/SmartMeter/smartmeter_node.html

Verbraucher­feindliches Verbraucher­informations­gesetzes

Zum Thema »Gesetzesnovelle empört Verbraucherschützer« schreibt der Spiegel zur Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes:
Behörden müssen nicht bekanntgeben, wer Gammelfleisch verkauft hat. Daran würde auch die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes nicht ändern. Und die Ämter sollen künftig Anfragen ablehnen können. Das sorgt nach SPIEGEL-Informationen für einigen Ärger… Weiter

Samstag, 5. November 2011

Datenschutz beim CCC

Die Datenschutzerklärung zum »28C3 Presale« des CCCs zeigt wieder einmal die Kreativität des Club bei der Suche nach neuen Datenreiserouten.
Datenschützerklärung

Wir sammeln einmal alles. Wirklich jedes Fitzelchen, das Ihr Eurem Browser nicht zu Senden abgewöhnt, speichern wir in unsere Datenbank, korrelieren die Daten mit allen frei verfügbaren und von Detekteien zugekauften Faktoiden und speichern sie in einer elf Jahre alten ungepatchten Adabas-Datenbank.

Wir werden versuchen, Kopulationsgraphen und Kompromatensammlungen zusammenzustellen und nehmen uns heraus, die peinlichsten Fakten auf dem Congress während der Eröffnungsrede vorzutragen und werden dazu die Daten mit unserer experimentellen Überwachungskamera-Gesichtserkennung zusammenführen.

Wir werden trotzdem versuchen, die gewonnenen Informationen an niemanden rauszurücken, der nicht dafür bezahlt. Mit dem dadurch verdienten Geld bezahlen wir wissenschaftliche Genmanipulationsforschung an kleinen Kindern.

Freitag, 4. November 2011

Angriff der Genkartoffeln

Im Artikel »Trotz Protesten: BASF plant erste gentechnisch veränderte Speisekartoffel« berichtet die Financial Times Deutschland:
»BASF will erstmals eine Speisekartoffel anbieten, die per Gentechnik modifiziert wurde. Das Chemieunternehmen teilte mit, es habe für die Kartoffel­sorte mit dem Namen Fortuna bei der Europäischen Union die Zulassung beantragt. Sie soll 2014 oder 2015 auf den Markt kommen…« Weiter
Zur beantragten Zulassung gibt es auch eine AFP-Meldung mit dem Titel »BASF beantragt Zulassung neuer Genkartoffel«:
BASF hat die Zulassung einer gentechnisch veränderten Kartoffel für die Herstellung von Pommes Frites und Chips in der Europäischen Union beantragt. Der Konzern rechnet nach eigenen Angaben mit einer Markt­einführung der Sorte Fortuna im Zeitraum 2014/2015… Weiter
Die Taz steht dem Ganzen unter der Überschrift »Landwirtschaft: Pommes mit Gentechnik« erwartungsgemäß kritisch gegenüber:
BASF hat die Zulassung einer neuen Gentech-Kartoffelsorte beantragt. Nach dem Willen des Konzerns soll sie schon 2014 angepflanzt werden… Weiter
Auch wenn Fortuna die erste gentechnisch veränderte Speisekartoffelsorte ist, deren Zulassung beantragt wird, ist es nicht die erste Kartoffelsorte. Bereits heute wird die Kartoffelsorte Amflora angebaut, die allerdings nicht für den Verzehr gedacht ist sondern für industrielle Anwendungen als Stärkelieferant dienen soll.

Die von Amflora erzeugte Stärke ist ideal für die Herstellung von Papier, Textilien oder Klebstoff geeignet, da sie vollständig aus Amylopektin besteht. Es entfällt das aufwändige Entfernen der sonst ebenfalls vorhanden Amylose. Die Kartoffelsorte ist zwar laut Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für den menschlichen und tierischen Konsum ungefährlich, doch ist sie auf Grund des hohen Stärkegehalts so mehligkochend, dass sie für den Verzehr ungeeignet ist.

Der Anbau von Amflora hat sich als nicht unproblematisch herausgestellt, wie sich im Wikipedia-Artikel zu »Amflora« und erst recht bei Greenpeace unter »Die Gen-Kartoffel von BASF: Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel ›Amflora‹« nachlesen lässt.

Bitte beachten: Beim AFP-Link ist es nur eine Frage der Zeit bis er nicht mehr funktioniert, Google hält derartige Inhalte nur eine begrenzte Zeit vor.

Mittwoch, 2. November 2011

»Nuclear Blast«: Unglaubliche Nutzungsbedingungen

Zur Registrierung beim Online-Shops von »Nuclear Blast« soll man allen Ernstes folgende schier haarsträubende Nutzungsbedingungen abnicken:
EINVERSTÄNDNIS ZUR DATENGENERIERUNG UND -NUTZUNG

Ich bin damit einverstanden, dass die oben stehenden Daten gespeichert und für Zwecke der Individualisierung dieser Website und zur Übermittlung von Werbe- bzw. Marketinginformationen durch Nuclear Blast und deren Dienstleister genutzt und verarbeitet werden. Hierzu gehören insbesondere personalisierte Dienste, wie die Bereitstellung gezielter nutzerindividueller Inhalte und Werbung, sowie die Möglichkeit interaktiver - ggf. auch personalisierter - Kommunikation an die von mir angegebenen Empfangsmöglichkeiten (z.B. E-mail, Postanschrift, Mobiltelefon). Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass mein komplettes Nutzungsverhalten auf dieser Webseite vollumfänglich z.B. über die von mir abgerufenen Seiten, Inhalte und/oder Angebote auf dieser Webseite ("Clickstream"), über die Anzahl und Art meiner Log-Ins, über die von mir getätigten Beiträge in den Foren dieser Webseite, über mein Kaufverhalten (z.B. Art, Menge, Preis, Kaufgegenstand, etc.) aufgezeichnet, gespeichert und analysiert werden kann. Zu dieser Aufzeichnung, Speicherung und Analyse werden unter anderem Logfiles, Cookies und Session-IDs verwendet. Ich kann meine diesbezügliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Übersendung einer E-Mail an mailorder@nuclearblast.de widerrufen. Außerdem können die von mir zur Verfügung gestellten Daten jederzeit unter der Verknüpfung Kundencenter von mir eingesehen, geändert oder gelöscht werden.
Die nachfolgende Grafik zeigt, welche Daten auf der Webseite einzugeben sind; mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.


Manche Zeitgenossen ticken wirklich nicht ganz sauber.

Samstag, 29. Oktober 2011

Mobiles Surfen mit drei verschiedenen Browsern

Ich bin einmal der Frage nachgegangen, wie auskunftsfreundig die auf meinem Mobiltelefon, einem Motorola EX 112, installierten mobilen Webbrowser sind und habe hierzu die übertragenen HTTP-Header und die übertragenen IPs ausgelesen.

Mir war bereits vorher bekannt, dass bei Opera Mini und BOLT die Daten über vom jeweiligen Hersteller betriebene Proxys (die Webseiten für mobile Browser optimieren) übertragen werden, was bedeutet, dass alle Webzugriffe von diesen Firmen mitgelesen werden.

Wie man anhand nachfolgenden Auflistungen der übertragenen HTTP-Header-Felder erkennen kann, bedeutet das Verwenden eines Proxys aber nicht, dass die IP von der aus man auf das Internet zugreift, für den Betreiber der Website nicht sichtbar ist.
  • Eingebauter Browser
    • verwendet HTTP 1.1
    • nutzt IP des Providers, bei mir (T-Mobile) aus dem Bereich 80.187.0.0/16
    Feld Wert
    Accept application/xhtml+xml; profile="http://www.wapforum.org/xhtml", application/vnd.wap.xhtml+xml, application/vnd.wap.wmlc, application/vnd.wap.wmlscriptc, text/vnd.wap.wml, text/vnd.sun.j2me.app-descriptor, application/java-archive, image/vnd.wap.wbmp, image/gif, image/bmp, audio/amr, audio/imelody, audio/midi, audio/wav, application/vnd.wap.wtls-ca-certificate, application/x-x509-ca-cert, application/vnd.wap.hashed-certificate, application/vnd.wap.signed-certificate, */*, text/html
    Accept-Charset utf-8, iso-8859-1, us-ascii, iso-10646-ucs-2
    Accept-Language en
    User-Agent MOT-EX112 Obigo/WAP2.0 MIDP-2.0/CLDC-1.1
    x-wap-profile "http://uaprof.motorola.com/phoneconfig/ex112/Profile/EX112_d1acc08e337119e8aee7b55b707342d2.rdf"
    X-Forwarded-For IP im privaten Netzwerk der Klasse A (10.0.0.0/8)
    Host example.com
    Cache-Control max-age=43200
    Connection keep-alive
  • Opera Mini
    • nutzt HTTP 1.1
    • verwendet auf Opera registrierte IP im Bereich 82.145.208.0/20
    • Inhalte werden durch einen Proxy für mobile Endgeräte optimiert
    Feld Wert
    User-Agent Opera/9.80 (J2ME/MIDP; Opera Mini/4.3.24214/26.1036; U; en) Presto/2.8.119 Version/10.54
    Host example.com
    Accept text/html, application/xml;q=0.9, application/xhtml+xml, image/png, image/webp, image/jpeg, image/gif, image/x-xbitmap, */*;q=0.1
    Accept-Language en
    Accept-Encoding gzip, deflate
    Connection Keep-Alive
    X-OperaMini-Phone Motorola # EX112
    x-forwarded-for IP des Providers, bei mir (T-Mobile) aus dem IP-Bereich 80.187.0.0/16
    X-OperaMini-Features advanced, file_system, folding, routing
    X-OperaMini-Phone-UA MOT-EX112 Obigo/WAP2.0 MIDP-2.0/CLDC-1.1
  • BOLT Browser
    • verwendet HTTP 1.0
    • nutzt auf BOLT Browser registrierte IP im Bereich 74.52.0.0/14
    • Inhalte werden durch einen Proxy für mobile Endgeräte optimiert
    Feld Wert
    Host example.com
    Accept-Encoding deflate, gzip
    Accept text/javascript, text/ecmascript, application/x-javascript, text/html, application/vnd.wap.xhtml+xml, application/xhtml+xml, text/css, text/vnd.wap.wml, application/vnd.wap.wmlc, application/vnd.wap.wmlscriptc, application/java-archive, application/java, application/x-java-archive, text/vnd.sun.j2me.app-descriptor, application/vnd.oma.drm.message, application/vnd.oma.drm.content, application/vnd.wap.mms-message, application/vnd.wap.sic, text/x-co-desc, application/vnd.oma.dd+xml, */*
    x-wap-profile http://nds1.nds.nokia.com/uaprof/N3250r100.xml
    User-Agent MOT-EX112 Obigo/WAP2.0 MIDP-2.0/CLDC-1.1
    X-Forwarded-For IP des Providers, bei mir (T-Mobile) aus dem IP-Bereich 80.187.0.0/16
    Accept-Language */*
    X-BOLT-PHONE-UA MOT-EX112 Obigo/WAP2.0 MIDP-2.0/CLDC-1.1
    Via 1.0 us201.local.boltbrowser.com:3128 (squid/2.7.STABLE9)
    Cache-Control max-age=259200
    Connection keep-alive

Freitag, 28. Oktober 2011

Patent auf Brokkoli bleibt

Vor einiger Zeit fand ich die Initiative »Keine Patente auf Saatgut!«, die sich gegen Patente auf Saatgut und ähnliches ausspricht:
Stoppt Patente auf Pflanzen und Tiere!
Die Organisationen hinter der Inititiative »Keine Patente auf Saatgut!« sind über eine zunehmende Anzahl von Patenten auf Pflanzen, Saatgut und landwirtschaftliche Nutztiere besorgt sowie über deren Auswirkung auf Landwirte, Züchter, Lebensmittelhersteller und Verbraucher. Derartige Patente müssen als eine Mißbrauch des Patentrechtes zur Aneignung der Grundlagen der menschlichen Ernährung angesehen werden. Wir fordern eine grundlegende Änderung im Europäischen Patentrecht um Verfahren zur Züchtung, Zuchtmaterial, Pflanzen und Tiere und daraus gewonnene Lebensmittel von der Patentierbarkeit auszuschliessen.
Auf dem Kreisparteitag der Piratenpartei Bonn vom 2011-09-15 stellte ich dann den Antrag, dass die Piratenpartei den offenen Brief dieser Organisation zeichnen soll und darüber hinaus darauf hinwirken soll, dass andere Gliederungen diesem Beispiel folgen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen

Am 2011-09-27 beschloss dann Pirate Party International beschlossen, den Brief mitzuzeichnen, und rief europaweit alle anderen Piratenparteien auf, dies ebenfalls zu tun.

Bei einer Vorstandssitzung der Piratenpartei Deutschland wurde schließlich am 2011-09-29 der »Beschlusstitel: Antrag zur Unterzeichnung des offenen Briefes gegen eine Patentierung von Tieren und Pflanzen« ebenfalls einstimmig angenommen.

Am 2011-10-26 sollte nun eigentlich beim Europäischen Patentamt eine öffentliche Anhörung im Streitfall der Saatgut-Giganten Monsanto und Syngenta stattfinden, die kurzfristig abgesagt wurde, das Patent auf den angeblich besonders gesunden Brokkoli bleibt damit bestehen.

Links: