Donnerstag, 1. März 2012

Klage gegen Parteienfinanzierung

Die Piratenpartei hat am 2012-02-27 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht, deren Regelungen nach ihrer Ansicht im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz stehen, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

 Siehe hierzu die Pressemitteilung »Klage in Karlsruhe: Staatliche Parteienfinanzierung benachteiligt kleine Parteien vom 2012-02-28.

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