Donnerstag, 27. Oktober 2011

Atheistenkinder brauchen keine Ethik

Eine konfessionslose Mutter, die der Auffassung ist, dass ihre atheistisch erzogenen Kinder einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf ethisch-moralische Bildung haben, erlebte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine unangenehme Überraschung. Das Gericht urteilte, dass das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Religionsunterricht nicht bedeutet, dass auch Ethikunterricht erteilt werden muss und sieht die Absicht der Verfassung, Atheisten zu diskriminieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft bis 2011-11-19. Die Klägerin will vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in Berufung gehen sofern es ihr möglich ist. Es könnte sein, dass die Berufung daran scheitert, dass sie nicht die notwendige finanzielle Rückendeckung erhält, denn für die einen Berufungsprozess wäre zunächst ein vierstelliger Betrag vonnöten.

Einmal ganz von der rechtlichen Seite abgesehen, finde ich es als Christ schon befremdlich, wenn ein Staat mit der Vermittlung allgemeiner Werte argumentiert, um den Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu legitimieren, gleichzeitig aber nicht bereit ist, mit der gleichen Überzeugung diese Werte zu vermitteln, ohne auf eine bestimmte Religion Bezug zu nehmen. Das Matthäusevangelium findet recht klare Worte:
»Nicht, wer mich dauernd ›Herr‹ nennt, wird in Gottes neue Welt kommen, sondern wer den Willen meines Vaters im Himmel tut. Am Tag des Gerichts werden zwar viele sagen: ›Aber Herr, wir haben doch als deine Propheten das weitergesagt, was du selbst uns aufgetragen hast! Wir haben doch in deinem Namen Dämonen ausgetrieben und mächtige Taten vollbracht!‹ Aber ich werde ihnen antworten: ›Ich kenne euch nicht, denn ihr habt nicht nach meinem Willen gelebt. Geht mir aus den Augen!‹«
Mehr: Urteil: Atheisten haben kein Recht auf Ethik (Humanistischer Pressedienst)

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