Freitag, 21. Oktober 2011

Aufdeckung des #0zapftis-Skandals strafbar?

In »Aufdeckung des #0zapftis-Skandals (natürlich) nicht strafbar« äußert der Richter am Berliner Landgericht Ulf Buermeyer seine rechtliche Sicht der Frage, ob die Aufdeckung eine strafbare Handlung war.

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