Freitag, 28. Oktober 2011

Bundesverfassungsgericht stoppt Sondergremium zur Euro-Rettung

Das geplante neue neunköpfige Sondergremium des Bundestages, das in dringenden Fällen über Maßnahmen zur Euro-Rettung entscheiden soll, darf seine Arbeit auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Bundesverfassungsgericht vorerst nicht aufnehmen. So lange bis Karlsruhe eine endgültigen Entscheidung getroffen hat, darf das neu konstituierte Gremium nicht im Namen des gesamten Bundestages entscheiden.

Bundesverfassungsgericht:
Pressemitteilung Nr. 68/2011 vom 28. Oktober 2011
Einstweilige Anordnung in Sachen ›Euro-Rettungsschirm‹: Vorläufig keine Übertragung der Beteiligungsrechte des Bundestages auf sogenanntes 9-er Sondergremium
BVerfG, 2 BvE 8/11 vom 27.10.2011, Absatz-Nr. (1 - 85)
Die … Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages dürfen bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache nicht von dem … vorgesehenen Gremium wahrgenommen werden.
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