Freitag, 27. Januar 2012

Verwirrung um Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat hierzu ein Gutachten zum Thema »Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? – Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikations­verkehrsdaten« angefertigt und dazu laut eigener Pressemitteilung
in einer von September 2009 bis März 2011 durchgeführten wissenschaftlichen Unter­suchung die rechtlichen Regelungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes zur anlass­bezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, zur Verkehrsdatenabfrage und zur Mobilfunkortung zu Zwecken der Gefahrenabwehr … sowie die polizeiliche Anwendungs­praxis dieser Maßnahmen evaluiert. Maßnahmen der Rasterfahndung waren, anders als bei heise online berichtet, nicht Gegen­stand der Untersuchung.

… [das Gutachten] wurde am 20. Oktober 2011 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Inneres des brandenburgischen Landtages vorgestellt und die Thematik in einer Experten­anhörung des Ausschusses am 1. Dezember 2011 weiter beraten … Der Gutachtentext … ist auf der Homepage des Landtages (http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/23-1.pdf) öffentlich zugänglich …

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Polizei in Brandenburg in dem Evaluationszeitraum in verantwortungsvollem Umfang von den gesetzlichen Ermächtigungen Gebrauch gemacht hat … Neben einigen punktuellen Änderungen empfiehlt das Gutachten vor allem zwei wesentliche Änderungen im Polizeigesetz: die Einführung des Richter­vorbehaltes auch für die präventive Abfrage von Telekommunikations-Verkehrsdaten sowie die gesetzliche Festschreibung der ­ in der Praxis bereits so gehandhabten ­ unverzüglichen manuellen Überprüfung und sofortigen Löschung möglicher Fehltreffer bei der automatischen Kennzeichenfahndung. Auf der Basis dieser Empfehlungen wurde das BbgPolG am 16. Dezember 2011 novelliert …
Nun berichtet Golem:
Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat dafür keinen Beleg gefunden. Das Ende der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 hat nicht zu einer Schutzlücke geführt. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht, das dem Chaos Computer Club (CCC) vorliegt. Der Chaos Computer Club hat das 271-seitige Dokument vom Juli 2011 öffentlich gemacht. Eine Anfrage von Golem.de beim Max-Planck-Institut, ob die Studie echt ist, wurde bislang nicht beantwortet.
Das Dokument unterscheidet sich im Umfang erheblich von dem, was dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Einbandtext handelt es sich um vom Juli 2011 stammende 2., erweiterte Fassung eines Gutachtens im Auftrag des Bundesamtes für Justiz zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung. Im Vorwort heißt es:
Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um die zweite, erweitere Version einer Unter­suchung, die zunächst zwischen Mai 2010 und August 2010 durchgeführt worden ist. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Verkehrsdaten­abfrage seit dem Urteil des BVerfG vom 2.3.2010 zur Vorratsdatenspeicherung. Der Schwer­punkt liegt dabei auf der Ermittlung praktischer Probleme auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr infolge des ­ zumindest partiellen ­ Wegfalls auswertungsfähiger Verkehrsdaten. Wichtigste Erkenntnisquelle waren qualitative Interviews mit den an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verkehrsdatenabfragen beteiligten Praktikern. Die Untersuchung enthält sich rechtlicher Bewertungen der geschilderten Vor­gänge, insbesondere auch im Hinblick auf die Ideen und Vorschläge der zahlreichen Interviewpersonen für eine mögliche gesetzliche Neugestaltung des Bereichs der Vorrats­datenspeicherung.
Es handelt es sich um zwei unterschiedliche Gutachten, die im annähernd gleichen Zeitraum vom gleichen Institut zu sehr ähnlichen Fragestellungen angefertigt wurden. Also nicht verwirren lassen sondern genau nachschauen, um welches Gutachten es gerade geht ☺

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