Montag, 30. Januar 2012

GVU und das Haftungsprivileg für Filehoster

Unter der Überschrift »GVU stellt Haftungsprivileg für Filehoster in Frage« berichtet Golem, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Abschaffung des Haftungs­privilegs für Hoster fordert, nach dem Diensteanbieter für die Inhalte ihrer Nutzer nur dann verant­wortlich sind, wenn sie von diesen Kenntnis haben. Stutzig machte mich eine Aussage, die Golem zufolge von GVU-Chef Matthias Leonardy stammt.
Interne Analysen der GVU hätten gezeigt, dass dies bei den Anbietern zur einem signifikanten Nutzerrückgang geführt habe, während File- und Streamhoster, die weiterhin entsprechende Vergütungen zahlten, rapide wüchsen. Etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung verzeichneten hingegen deutlich geringere Zuwächse.
Was muss ich mir unter diesen internen Analysen vorstellen? Wenn die GVU Daten über die Nutzung der File- und Streamhoster hat, aus welcher Quelle stammen diese? Soll ich davon ausgehen, dass die GVU an diesen Hostern und damit an nach ihrer Ansicht kriminellen Machenschaften beteiligt ist? Hat sich die GVU die entsprechenden Daten von Providern besorgt und wenn ja, ist das auf legalem Wege geschehen?

Die Daten mögen anders erhoben worden sein aber die für die Verfolgung von Urheberrechts­verstößen und Wirtschaftsspionage zuständigen Stellen täten vielleicht gut daran, ein waches Auge auf die GVU zu haben.

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