Als mit dem Europarecht und den individuellen Freiheitsrechten unvereinbar sehen die Richter eine umfassende Kontrolle auch unverdächtiger Nutzer an. Die Ausführungen des Gerichts sind eine schallende Ohrfeige, den es sagt unter anderem:
- Der Einsatz von Filtersysteme kann die Grundrechte der Internetnutzer beeinträchtigen, da sie die Ermittlung, systematische Prüfung und Verarbeitung der ausgetauschten Informationen, bei sozialen Netzwerken sogar einen Abgleich mit dem Nutzerprofil bedeuten.
- Die Informationsfreiheit wird beeinträchtigt, denn es besteht die Gefahr, dass das System nicht ausreichend zwischen unzulässigen und zulässigen Inhalten unterscheidet, so dass auch Kommunikation mit zulässigem Inhalt gesperrt wird.
- Die Provider und sozialen Netzwerke werden unzumutbar beeinträchtigt; die Filterpflicht im ausschließlichen Interesse der Rechteinhaber führt zu Kosten und Aufwand und schränkt schon hierdurch die unternehmerische Freiheit ein.
Im konkreten Fall ging es um das belgische soziale Netzwerk Netlog das sich gegen die Forderungen der belgische Verwertungsgesellschaft SABAM wehrte, Filter einzuführen um die Mitglieder des Netzwerks daran zu hindern, über ihre Profile geschützte Inhalte zu teilen.
Wer es genau wissen will kann das Urteil in der Rechtssache C-360/10 selbst lesen. Augenscheinlich liegen die Forderungen der Piratenpartei näher an der Rechtslage als die mancher so genannter »Volksparteien«.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen