Donnerstag, 23. Februar 2012

Popcorn auspacken: Sony Music vs. GEMA

Wer hätte das gedacht? Sony Music macht die GEMA für Millionenverluste verantwortlich und verlangt von der Gema, seine Musikvideos auf Youtube nicht mehr zu sperren.

Edgar Berger, Chef von Sony Music International, wünscht sich sehr, dass auch in Deutschland bald die Möglichkeit besteht, die Musikvideos von Sony Music zu sehen, macht die Verwertungsgesellschaft GEMA, die Urheberrechte sehr restriktiv lizenziert, für die Sperren verantwortlich und klagt: »Uns gehen dadurch Millionenumsätze verloren«.

Seine Aussage »Ich bin mir aber auch relativ sicher, dass es bei der Gema irgendwann Einsicht zwecks ökonomischer Notwendigkeit geben wird.« zwar armlos, unterstellt der GEMA aber durch die Blume, unvernünftig zu sein.

Ich möchte an dieser Stelle auf ein Plugin für Firefox hinweisen, das sich ProxTube nennt. Der Autor des Plugins schreibt zur Frage »Warum wurde ProxTube entwickelt?«:
Ich war einfach genervt mir jedes Mal eine Lösung zu suchen, um ein gesperrtes YouTube Video zu schauen. Außerdem wollte ich es nicht hinnehmen mir von der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), die in Deutschland vollkommen unangemessene Forderungen an YouTube stellt und gegen die Meinung der meisten Mitglieder strebt, mir sagen zu lassen, was ich schauen darf. Gerne zahle ich auch für Musik jedoch stellt YouTube für mich viel mehr eine Art Plattform dar, auf der Künstler sich vorstellen können und zum Kauf des Musikstücks anregen. Dementsprechend habe ich mich an die Arbeit gemacht eine Lösung zu finden, die alles etwas vereinfacht, möglichst auch einem Nutzer, der kein großes Hintergrundwissen hat, hilft und zudem auch nicht gesetzeswidrig ist. Herausgekommen ist dieses Addon.
Einen Warnhinweis möchte ich aber dennoch geben: Das Addon entblockt so weit mir bekannt alle Videos, auch solche, die aus anderen als Urheberrechtsgründen gesperrt sind. Gestern folgte ich einem unverdächtig aussehenden Link zu einem Video aber als ich die Seite sah, habe ich dem Addon untersagt, das Video zu entblocken. Es handelte sich nämlich zu meinem großen Ärger um das in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der §§ 86 und 86a StGB verbotene Horst-Wessel-Lied ☹

Vorsicht, nicht abstellen!
Ich warne aus diesem Grund davor, den Warnhinweis abzustellen. Ich habe den Namen des Channels unkenntlich gemacht, da ich für diesen keinesfalls Werbung machen möchte.

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