Freitag, 23. März 2012

Vorgezogene Landtagswahl in NRW und kleine Parteien

Als am 2012-03-14 der Landtag in NRW einigermaßen überraschend aufgelöst wurde, hat dies eine Reihe von nicht im Landtag vertretenen Parteien in einige Schwierigkeiten gebracht.

Viele Parteisatzungen sehen zwar verkürzte Einladefristen für außerordentliche Parteitage vor, doch typischerweise betragen diese mindestens 14 Tage. Geht man zudem davon aus, dass es praktisch unmöglich ist, einen bundeslandweiten Parteitag – noch dazu mit kurzer Einladefrist – wochentags zu veranstalten, ist bei diesen Parteien der 2012-03-31 der früheste mögliche Termin für einen Landes­parteitag zum Aufstellen einer Landesliste.

Die Landesliste kann dann frühestens am 2012-04-02 eingereicht werden, um Formulare für Unters­tützerunterschriften zu beantragen. Diese erreichen die Ortsverbände dann am 2012-04-03.

Spätestens am 2012-04-05 müssen die Unterschriften dann in der Kommunalverwaltung bestätigt werden, damit sie fristgerecht bis zum 2012-04-10, 18 Uhr die Landeswahlleiterin erreicht haben. Prinzipiell könnten die Unterschriften zwar noch am 2012-04-10 vormittags zur Besätigung vorliegen, doch wäre dies ein ziemlich riskantes Vorgehen, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Unterschriften erst nach der Deadline ankommen.

Die Piratenpartei ist nur deshalb nicht betroffen, weil sie für außerordentliche Parteitage eine extrem kurze Einladefrist von nur 7 Tagen vorgesehen hat und der Parteitag daher bereits am 2012-03-24 (also morgen) stattfindet.

Die ÖDP Nordrhein-Westfalen prüft in diesem Zusammenhang zur Zeit rechtliche Schritte.

Siehe auch: Hohe Hürden für kleine Parteien bei NRW-Neuwahl (Bonner General-Anzeiger)

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