Freitag, 3. August 2012

Gedanken zu einem neuen Wahlgesetz

Es gibt eine Vielzahl an Ideen für ein neues Wahlgesetz, also kann es nichts schaden, wenn ich auch einmal meinen Senf dazugeben. Meine Idee ist:

Je die Hälfte der Bundestagsmandate an Direkt- und Listenkandidaten vergeben.

Ich halte weder ein System nur mit mit Direktmandaten noch eines nur mit Listenmandaten für wünschenswert. Die Probleme beim Verechnen der Direkt- und Listenmandate kann man am einfachsten dadurch beheben, dass man sie als zwei voneinander unabhängige Aspekte der politischen Willensbekundung ansieht und sie deshalb nicht gegeneinander aufrechnet.

Bei diesem System stellt sich natürlich die Frage, was mit der Möglichkeit ist, dass jemand Direkt- und Listenkandidat sein kann. Um der Idee zu folgen, dass Listen- und Direktkandidaten unabhängig voneinander gewählt werden, gibt es zwei Möglichkeiten. Die offensichtliche bestünde darin, dass Listen- keine Direktkandidaten sein dürfen. Das würde der Partei aber die Möglichkeit nehmen, aussichtsreiche Direktkandidaten für den Fall abzusichern, dass sie ihren Wahlkreis wider Erwarten nicht holen und Listenkandidaten davon abhalten, zusätzlich in Wahlkreisen anzutreten, in denen sie nur geringe Siegeschancen haben. Beides wäre aus meiner Sicht für die Demokratie von Nachteil. Ich halte daher folgende Variante für sinnvoller:

Wenn jemand ein Direktmandate erzielt soll seine etwaige Aufstellung auf einer Liste als nichtig angesehen werden.

Anschaulich ist damit gemeint, dass zunächst die Direktmandate bestimmt werden. Dann streicht man von den Listen alle gewählten Direktkandidaten. Die Listenmandate werden dann anhand dieser bereinigten Listen verteilt.


Offensichtlich bedeutet diese Regelung gegenüber der aktuellen eine Schlechterstellung der kleinen Parteien. Um diese so weit wie möglich im Rahmen des vorgeschlagenen Systems auszugleichen, bin ich daher (vorausgesetzt dass die vorherigen Änderungen durchgeführt werden) für eine

Ersatzlose Streichung der 5%-Hürde.

Natürlich ermöglicht das manchen eher wenig wünschenswerten Parteien, im Bundestag vertreten zu sein. Das ist aber nur die eine Seite. Die andere ist, dass sie dem oft von potentiellen Wählern gegen eine Stimmabgabe für eine kleine Partei vorgebrachte Argument, dass sie auf Grund der 5%-Hürde chancenlos sei, die Grundlage entzieht.

Manche Parteien scheitern nicht deshalb an der 5%-Hürde, weil die Unterstützung fehlt, sondern weil die 5-%-Hürde potentielle Wähler abschreckt. Guido Westerwelle hat das Problem mit der 5%-Hürde im Zusammenhang mit der Piratenpartei und der FDP sehr treffend formuliert »Die Piratenpartei kann man ja wählen aber die Stimme ist dann natürlich im Gulli. Wer die Piratenpartei wählt, wird lediglich dafür sorgen, dass die Stimme verloren ist. Wer FDP wählt sorgt dafür, dass im nächsten Deutschen Bundestag auch wirklich jemand für Bürgerrechte eintreten kann.«

Er sagt damit, dass die 5%-Hürde das wichtigste Argument dafür ist, statt der Piratenpartei die FDP zu wählen. Sie abzuschaffen würde dazu führen, dass Wähler eher bereit sind, aufstrebende kleine Parteien zu wählen, da die Chance viel größer ist, dass die Stimme eben nicht im Gulli landet.

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