Ich habe in meinem Absurdistanischen Landboten einen Artikel zu Oettinger und den FCC-Taliban mit dem Titel »Absurdistan lebt. Prost!« veröffentlicht.
Wer so eine verbalmilitante Postenfehlbesetzung in Aktion erlebt, versteht vielleicht, was warum die Piraten weiterhin gibt.
Da muss nicht erst der TTIP-Versteher Gabriel mit seinem neuentdeckten Faible für die Vorratsdatenspeicherung aus dem Loch kriechen um der SPD das Erlebnis der außerparlamentarischen Opposition zu ermöglichen.
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Montag, 16. März 2015
Freitag, 14. September 2012
Beschneidungskompromiss
Heute schreibe ich einen langen Beitrag zu einem emotionsgeladenen Thema, nämlich der durch das Kölner Urteil verursachten Beschneidungsdebatte.
Bis zu diesem Urteil habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht, was eine Beschneidung ganz konkret bedeutet und sah nie irgendeinen Grund, diese uralte Tradition in Frage zu stellen. Das Urteil war für mich der Auslöser, mich mit den konkreten Auswirkungen zu beschäftigen und seit diesem Zeitpunkt bin ich innerlich gespalten.
Einerseits will ich, dass Juden weiterhin ihrer Tradition folgen können, andererseits lehne ich aber eine Beschneidung ab, für die der Betreffende nicht selbst sein Einverständnis in dem Wissen erklärt hat, was sie für ihn bedeutet. Dafür ist dies ein in meinen Augen viel zu gravierender Eingriff.
Heute wurde mir bewusst, dass es ein Thema mit ähnlich unversöhnlichen Fronten gibt: den Schwangerschaftsabbruch. Allem Streit zum Trotz wurde dort ein Kompromiss in Form einer Fristenlösung mit Beratungspflicht gefunden. Die Idee hinter der Beratungspflicht ist, der Mutter alle Möglichkeiten aufzuzeigen, die sie in ihrer Situation hat, und welche Folgen diese mit sich bringen.
Ich schlage nun vor, diesen Ansatz auf die Beschneidung zu übertragen. Es besteht unter den Befürworter einer straffreien Abtreibung weitgehende Einigkeit, dass der Eingriff nur von geschulten Personen unter klinischen Bedingungen und Betäubung durchgeführt werden soll.
Zu einem solchen medizinischen Eingriff gehört immer auch eine Aufklärung über seine möglichen Folgen. Ich bin dafür, diese Aufklärung um zwei wesentliche Aspekte zu erweitern.
Wenn sich die Eltern nach einer solchen ausführlichen Beratung immer noch für eine Zirkumzision oder eine der weniger gravierenden Beschneidungsarten entscheiden, sollte diese straffrei sein.
Bei einer solchen Regelung müssten beide Seiten Abstriche von ihren Maximalforderungen machen doch erscheint sie mir als eine gangbarer Weg um zu einem Ausgleich zwischen dem Recht des Kindes und dem der Eltern zu gelangen. Vielleicht ist es sogar der einzige, der diesen Konflikt auf für beide Seiten halbwegs akzeptabel auflöst.
Bis zu diesem Urteil habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht, was eine Beschneidung ganz konkret bedeutet und sah nie irgendeinen Grund, diese uralte Tradition in Frage zu stellen. Das Urteil war für mich der Auslöser, mich mit den konkreten Auswirkungen zu beschäftigen und seit diesem Zeitpunkt bin ich innerlich gespalten.
Einerseits will ich, dass Juden weiterhin ihrer Tradition folgen können, andererseits lehne ich aber eine Beschneidung ab, für die der Betreffende nicht selbst sein Einverständnis in dem Wissen erklärt hat, was sie für ihn bedeutet. Dafür ist dies ein in meinen Augen viel zu gravierender Eingriff.
Heute wurde mir bewusst, dass es ein Thema mit ähnlich unversöhnlichen Fronten gibt: den Schwangerschaftsabbruch. Allem Streit zum Trotz wurde dort ein Kompromiss in Form einer Fristenlösung mit Beratungspflicht gefunden. Die Idee hinter der Beratungspflicht ist, der Mutter alle Möglichkeiten aufzuzeigen, die sie in ihrer Situation hat, und welche Folgen diese mit sich bringen.
Ich schlage nun vor, diesen Ansatz auf die Beschneidung zu übertragen. Es besteht unter den Befürworter einer straffreien Abtreibung weitgehende Einigkeit, dass der Eingriff nur von geschulten Personen unter klinischen Bedingungen und Betäubung durchgeführt werden soll.
Zu einem solchen medizinischen Eingriff gehört immer auch eine Aufklärung über seine möglichen Folgen. Ich bin dafür, diese Aufklärung um zwei wesentliche Aspekte zu erweitern.
- Eine vollständige Aufklärung darüber, welche positiven medizinischen Auswirkungen der Eingriff haben wird und welche behaupteten Vorteil in Wirklichkeit nicht existieren. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass der Eingriff nicht aufgrund einer medizinischen Indikation erfolgt.
- Eine Aufklärung über die Alternativen zur Zirkumzision. Hierzu zählen sowohl weniger gravierende Beschneidungsarten als auch alternative Riten.
Wenn sich die Eltern nach einer solchen ausführlichen Beratung immer noch für eine Zirkumzision oder eine der weniger gravierenden Beschneidungsarten entscheiden, sollte diese straffrei sein.
Bei einer solchen Regelung müssten beide Seiten Abstriche von ihren Maximalforderungen machen doch erscheint sie mir als eine gangbarer Weg um zu einem Ausgleich zwischen dem Recht des Kindes und dem der Eltern zu gelangen. Vielleicht ist es sogar der einzige, der diesen Konflikt auf für beide Seiten halbwegs akzeptabel auflöst.
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Dienstag, 3. April 2012
Eine Bekämpfung der Korruption findet nicht statt
So könnte ein Artikel des Grundgesetzes lauten. Zumindest kann einem beim Artikel »Rüffel des Europarats – Deutschland verhindert Kampf gegen Korruption« dieser Gedanke kommen, denn es scheint in Deutschland der Wille zu fehlen, Korruption tatsächlich zu bekämpfen. So
Nachtrag (2012-04-08): Der GRECO-Bericht ist auch auf Deutsch online (PDF)
… bemängelt die Greco erneut die mangelnde Bereitschaft Deutschlands, das Strafrechtsübereinkommen über Korruption zu ratifizieren. Es sieht eine strenge Bestrafung von Abgeordnetenbestechung vor.Eigentlich sollte man erwarten, dass sich in einem Dutzend Jahren, die seit der Unterzeichnung vergangen sind, mehr als einmal die Gelegenheit ergeben hat, das Abkommen zu ratifizieren. Auch
… äußert der Europarat »große Bedenken«, dass in Deutschland noch immer kein System eingeführt wurde, dass eine »frühzeitige Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten zu Wahlkämpfen« oder mehr Transparenz bei »direkten Spenden an Abgeordnete und Wahlkandidaten« von Parteien gewährleistet.Bei dieser Aussage könnte man glatt vermuten, sie sei der Feder der Piratenpartei entsprungen. Munter geht es mit dem Thema Polit-Sponsoring weiter:
Greco hatte Deutschland im Dezember 2009 aufgefordert, die finanzielle Unterstützung für Parteien oder Regierungen etwa bei Sommerfesten transparenter zu gestalten.Mehr als eine Expertenanhörung im Innenausschuss kam nicht dabei herum und
Am Ende kamen die deutschen Parlamentarier jedoch zu dem Ergebnis, dass das »Steuerrecht und das Parteiengesetz bereits einen ausreichend eindeutigen rechtlichen Rahmen bilden«.Auch die Forderung der Greco, die Grenzen von 50.000 Euro anzuheben, ab der Spenden unverzüglich der Bundestagsverwaltung zu melden sind, stieß auf taube Ohren. Die Stellungnahme des Innenausschusses ist geradezu tolldreist; so
teilten die Parlamentarier der Greco mit, die Grenze dürfe nicht so niedrig sein, "dass sie zu einem übermäßigen Datenaufkommen" führe.Ich möchte das nur mit einer kurzen Frage kommentieren: Banane gefällig?
Nachtrag (2012-04-08): Der GRECO-Bericht ist auch auf Deutsch online (PDF)
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Mittwoch, 15. Februar 2012
Deutscher Bundestag gegen Patente auf konventionelle Zucht
Der siebzehnte deutsche Bundestag hat am 2012-02-09 einstimmig eine Resolution gegen Patente auf konventionelle Zucht beschlossen, die ich hier auszugsweise wiedergebe; den vollständigen Text gibt es hier.
Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENVia Bundestag stimmt Resolution gegen Patente auf konventioneller Zucht zu (no patents on seeds)
Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- sich auf EU-Ebene für eine Konkretisierung und Änderung der Biopatentrichtlinie 98/44/EG einzusetzen, so dass klargestellt wird,
- dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden,
- dass bei landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahrens beschränkt wird; …
- zu prüfen, ob das Patentgesetz schon jetzt abweichend von den europäischen Vorgaben dahingehend geändert werden kann,
- dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und -pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden,
- dass bei landwirtschaftlichen Nutztieren und -pflanzen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahrens beschränkt wird,
- und sofern dies möglich ist, einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung des Patentgesetzes vorzulegen;
- …
- alle zwei Jahre einen Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie unter anderem hinsichtlich ausreichender Technizität sowie Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung vorzulegen …
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Samstag, 19. November 2011
Das ominöse Bundeswehr-Video
Die Bundesregierung hat mit dem ominösen Bundeswehr-Video einen überaus befremdlichen Stunt hingelegt. In meinem englischsprachigen Blog (hier schreibe ich ja nur auf Deutsch) hatte ich das Video, von dem nachfolgend eine Kopie zu sehen ist, am 2011-11-17 gegen 2 Uhr morgens eingebettet.
Anlass war, dass die im Video verwendete Blasmusik-Version der Nationalhymne in keinster Weise zur rockigen Hintergrundmusik passt und ich als Alternative eine der Rock-Versionen des Deutschlandlieds vorgeschlagen wollte (siehe Post).
Ich habe die Meldungen zum Video nicht verfolgt und habe dann heute beim Bearbeiten älterer Posts (Hinzufügen von Links zu den Videos) die Meldung »This video is private.« angezeigt bekommen.
Beim kurzen Nachforschen habe ich dann schnell gesehen, dass den Medien gegenüber augenscheinlich die Aussage gemacht worden ist, dass das Video gelöscht wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Es ist weiterhin unter dem youtube-Account der Bundesregierung online, nur wird dem normalen Bürger der Zugang verweigert, worüber ich mich bereits auf Englisch ausgelassen habe.
Ich gebe meine Meinung hier nur kurz wieder: Ich habe kein Problem damit, wenn die Bundesregierung zu dem im Video gezeigten Bild der Bundeswehr steht (auch wenn ich es nicht befürworte) oder sich klar davon distanziert. Nicht hinnehmbar ist allerdings, dem Normalbürger den Zugang zu verweigern, das Video jedoch für einen handverlesenen Personenkreis weiter online zu belassen (denn das ist Sinn und Zweck privater Youtube-Videos).
Hier werden dem Souverän Informationen vorenthalten, die er zum angemessenen Erfüllen seiner von der Verfassung festgelegten Rolle benötigt (was man gemeinhin als politische Zensur bezeichnet):
Übrigens war die Aktion der Bundesregierung für das einschlägig bekannte Blog Politically Incorrect (PI), das man wohl mit Recht als rotes Tuch für jeden Piraten bezeichnen kann, ein gefundenes Fressen.
Bitte beachten: Da ich keine Werbung für PI machen will, ist beim obigen Link entgegen meiner sonstigen Gepflogenheiten das rel-Attribut auf »nofollow« gesetzt (eine technische Möglichkeit, auf die ich an dieser Stelle einmal aufmerksam machen möchte).
| Video: Die Bundeswehr online (Kopie) |
Anlass war, dass die im Video verwendete Blasmusik-Version der Nationalhymne in keinster Weise zur rockigen Hintergrundmusik passt und ich als Alternative eine der Rock-Versionen des Deutschlandlieds vorgeschlagen wollte (siehe Post).
Ich habe die Meldungen zum Video nicht verfolgt und habe dann heute beim Bearbeiten älterer Posts (Hinzufügen von Links zu den Videos) die Meldung »This video is private.« angezeigt bekommen.
Beim kurzen Nachforschen habe ich dann schnell gesehen, dass den Medien gegenüber augenscheinlich die Aussage gemacht worden ist, dass das Video gelöscht wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Es ist weiterhin unter dem youtube-Account der Bundesregierung online, nur wird dem normalen Bürger der Zugang verweigert, worüber ich mich bereits auf Englisch ausgelassen habe.
Ich gebe meine Meinung hier nur kurz wieder: Ich habe kein Problem damit, wenn die Bundesregierung zu dem im Video gezeigten Bild der Bundeswehr steht (auch wenn ich es nicht befürworte) oder sich klar davon distanziert. Nicht hinnehmbar ist allerdings, dem Normalbürger den Zugang zu verweigern, das Video jedoch für einen handverlesenen Personenkreis weiter online zu belassen (denn das ist Sinn und Zweck privater Youtube-Videos).
Hier werden dem Souverän Informationen vorenthalten, die er zum angemessenen Erfüllen seiner von der Verfassung festgelegten Rolle benötigt (was man gemeinhin als politische Zensur bezeichnet):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. – Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz.Ich habe jedenfalls einmal eine Nachricht an den youtube-Channel geschickt und bin gespannt ob und wann ich Antwort erhalte.
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| Ich hätte da mal eine Frage… |
Übrigens war die Aktion der Bundesregierung für das einschlägig bekannte Blog Politically Incorrect (PI), das man wohl mit Recht als rotes Tuch für jeden Piraten bezeichnen kann, ein gefundenes Fressen.
Bitte beachten: Da ich keine Werbung für PI machen will, ist beim obigen Link entgegen meiner sonstigen Gepflogenheiten das rel-Attribut auf »nofollow« gesetzt (eine technische Möglichkeit, auf die ich an dieser Stelle einmal aufmerksam machen möchte).
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