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Montag, 30. Januar 2012

GVU und das Haftungsprivileg für Filehoster

Unter der Überschrift »GVU stellt Haftungsprivileg für Filehoster in Frage« berichtet Golem, dass die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) die Abschaffung des Haftungs­privilegs für Hoster fordert, nach dem Diensteanbieter für die Inhalte ihrer Nutzer nur dann verant­wortlich sind, wenn sie von diesen Kenntnis haben. Stutzig machte mich eine Aussage, die Golem zufolge von GVU-Chef Matthias Leonardy stammt.
Interne Analysen der GVU hätten gezeigt, dass dies bei den Anbietern zur einem signifikanten Nutzerrückgang geführt habe, während File- und Streamhoster, die weiterhin entsprechende Vergütungen zahlten, rapide wüchsen. Etablierte Filehoster ohne Upload-Belohnung verzeichneten hingegen deutlich geringere Zuwächse.
Was muss ich mir unter diesen internen Analysen vorstellen? Wenn die GVU Daten über die Nutzung der File- und Streamhoster hat, aus welcher Quelle stammen diese? Soll ich davon ausgehen, dass die GVU an diesen Hostern und damit an nach ihrer Ansicht kriminellen Machenschaften beteiligt ist? Hat sich die GVU die entsprechenden Daten von Providern besorgt und wenn ja, ist das auf legalem Wege geschehen?

Die Daten mögen anders erhoben worden sein aber die für die Verfolgung von Urheberrechts­verstößen und Wirtschaftsspionage zuständigen Stellen täten vielleicht gut daran, ein waches Auge auf die GVU zu haben.

Samstag, 7. Januar 2012

Depublizieren und Aufklärung

Heute habe ich mich wieder einmal über das Depublizieren geärgert, diesmal aber beschlossen, mich nicht still zu ärgern sondern dagegen zu agitieren.

Vom Wikipedia-Artikel Saarland (1947–1956) folgte ich einem Link mit der Beschreibung 50. Jahrestag der „Saar-Abstimmung“ zum Saarländische Rundfunk (SR), doch statt Informationen zu diesem wichtigen Ereignis der deutschen Geschichte zu finden, wurde ich mit Folgendem konfrontiert:
Warum Sie nicht mehr finden, was Sie suchen

Nach dem Willen des Gesetzgebers darf der SR nur einen Teil seiner Online-Inhalte unbe­fristet im Netz anbieten. Für den Rest gelten verbindliche Fristen nach dem Verweildauer­konzept…
Dem SR ist hier kein Vorwurf zu machen, denn anders als manche öffentlich-rechtlichen Internet­seiten geht er in vorbildlicher Weise mit diesem Zwang um, indem er den Nutzern erläutert, warum die Inhalte nicht mehr vorhanden sind, statt kommentarlos festzustellen, dass dem so ist.

Der Grund ist nicht mehr und nicht weniger als die gewaltsame Beschädigung des kollektiven Gedächtnisses durch einen amoklaufenden Gesetzgeber, der Mittel, die dem Auftrag der Grund­versorgung dienen sollen, dazu missbrauchen lässt, durch Löschen von Inhalten exakt diesem Auftrag zuwider zu handeln.

Was sich hinter dem Euphemismus »Depublizieren« verbirgt ist nichts anderes als eine virtuelle Bücherverbrennung mit dem Ziel, die Bürger unmündig zu halten, indem man ihnen einen einfachen Zugriff auf Informationen verweigert, die den Mächtigen vielleicht eines Tages vorgehalten werden könnten. Die eigentliche Zielsetzung der öffentlich-rechtlichen Sender besteht aber gerade darin, die Ziele der Aufklärung zu fördern. Aber was ist Aufklärung eigentlich?

Immanuel Kant schrieb dazu 1784 das Essay »Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?«, dessen Lektüre auch nach über 200 Jahren noch empfehlenswert ist.
AUFKLÄRUNG ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines andern zu bedienen…
Dieser Gebrauch des Verstandes erfordert, dass der Mensch in die Lage versetzt wird, in Kenntnis der relevanten Fakten zu Schlüssen zu gelangen, nicht aber basierend auf einem verfälschten Abbild der Realität. Das hindert den Menschen zwar nicht daran, die Fakten zu ignorieren, doch ihm die Informationen bewusst vorzuenthalten, ist eine Kriegserklärung an die Ziele der Aufklärung.

Aufklärung stellt weder kollektiv noch individuell betrachtet einen einmaligen Vorgang dar. Auf Ebene einer Gruppe gesehen ist jedes Neugeborene zunächst ein nicht aufgeklärtes Individuum, das der Aufklärung bedarf, damit die Gruppe als Ganzes dauerhaft aufgekärt bleibt. Auf individueller Ebene ist Aufklärung ein permanenter Prozess und Aufgeklärtheit ein Zustand, um dessen Weiterbestehen jeden Tag gerungen werden muss, will man ihn nicht verlieren.

Was beide Aspekte angeht muss man etwa beim Bildungssystem und den Fernsehprogrammen – privaten wie öffentlich-rechtlichen – nicht nur Defizite sondern sogar eine Entwicklung in eine völlig falsche Richtung konstatieren.

Was hat dies nun mit den Piraten zu tun? Hierzu ein Auszug aus der Präambel des Grundsatzprogramms der Piratenpartei Deutschland:
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
Wie oben dargelegt ist der freie Zugang zu Wissen und Kultur nicht nur ein notwendiger Grundpfeiler einer zukünftigen Informationsgesellschaft sondern ein Eckpfeiler jeder aufgeklärten Gesell­schaft, ohne den diese überhaupt nicht denkbar ist. Wer – ganz gleich aus welcher Motivation heraus – eine Einschränkung dieses Zugangs fördern, stellen sich gegen die Errungenschaften der Aufklärung und sollte mit allen zu Gebote stehenden Mitteln bekämpft werden.

Samstag, 19. November 2011

Das ominöse Bundeswehr-Video

Die Bundesregierung hat mit dem ominösen Bundeswehr-Video einen überaus befremdlichen Stunt hingelegt. In meinem englischsprachigen Blog (hier schreibe ich ja nur auf Deutsch) hatte ich das Video, von dem nachfolgend eine Kopie zu sehen ist, am 2011-11-17 gegen 2 Uhr morgens einge­bettet.

Video: Die Bundeswehr online (Kopie)

Anlass war, dass die im Video verwendete Blasmusik-Version der Nationalhymne in keinster Weise zur rockigen Hintergrundmusik passt und ich als Alternative eine der Rock-Versionen des Deutsch­landlieds vorgeschlagen wollte (siehe Post).

Ich habe die Meldungen zum Video nicht verfolgt und habe dann heute beim Bearbeiten älterer Posts (Hinzufügen von Links zu den Videos) die Meldung »This video is private.« angezeigt bekommen.

Beim kurzen Nachforschen habe ich dann schnell gesehen, dass den Medien gegenüber augen­scheinlich die Aussage gemacht worden ist, dass das Video gelöscht wurde, was nicht der Wahrheit entspricht. Es ist weiterhin unter dem youtube-Account der Bundesregierung online, nur wird dem normalen Bürger der Zugang verweigert, worüber ich mich bereits auf Englisch ausgelassen habe.

Ich gebe meine Meinung hier nur kurz wieder: Ich habe kein Problem damit, wenn die Bundes­regierung zu dem im Video gezeigten Bild der Bundeswehr steht (auch wenn ich es nicht befürworte) oder sich klar davon distanziert. Nicht hinnehmbar ist allerdings, dem Normalbürger den Zugang zu verweigern, das Video jedoch für einen handverlesenen Personenkreis weiter online zu belassen (denn das ist Sinn und Zweck privater Youtube-Videos).

Hier werden dem Souverän Informationen vorenthalten, die er zum angemessenen Erfüllen seiner von der Verfassung festgelegten Rolle benötigt (was man gemeinhin als politische Zensur bezeichnet):
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. – Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz.
Ich habe jedenfalls einmal eine Nachricht an den youtube-Channel geschickt und bin gespannt ob und wann ich Antwort erhalte.

Ich hätte da mal eine Frage…

Übrigens war die Aktion der Bundesregierung für das einschlägig bekannte Blog Politically Incorrect (PI), das man wohl mit Recht als rotes Tuch für jeden Piraten bezeichnen kann, ein gefundenes Fressen.

Bitte beachten: Da ich keine Werbung für PI machen will, ist beim obigen Link entgegen meiner sonstigen Gepflogenheiten das rel-Attribut auf »nofollow« gesetzt (eine technische Möglichkeit, auf die ich an dieser Stelle einmal aufmerksam machen möchte).

Sonntag, 13. November 2011

Verwerter-Propaganda bei ZAPP

Der ZAPP-Bericht »Computerzeitschriften: fragwürdige Tipps« ist Urheberrechtsverwerter-Propa­ganda der übelsten Sorte. Dies wird gleich in der Einleitung klar
Stellen Sie sich mal folgende Schlagzeile vor: »Sie rasen gern? Und das mitten in der Stadt? Dann nix wie rauf aufs Gaspedal. Morgen um Mitternacht werden in Hamburg alle Blitzer ausgeschaltet!« So eine Einladung zum Gesetzesbruch ist natürlich in keiner deutschen Zeit­schrift denkbar. So was gibt es aber in Computerzeitschriften. Die spielen bewusst mit der Lust auf Verbotenes und bewegen sich ganz nah am Rande der Legalität…
Der Vergleich zwischen Rasern, von denen hebliche Gefahren für Leib und Leben anderer ausgehen, und Urhheberrechtsverstößen, die nur monetären Auswirkungen haben, ist definitiv an den Haaren her­beigezogen. Wenn schon eine Analogie sein muss, dann wäre etwa die folgende näherliegend und angemessener:
Wollen Sie kostenlos Videos schauen? Dann aber los, ab Mittag ist die Videothek »Video n.n.« auf Grund eines Streiks unbeaufsichtigt!

Im weiteren Verlauf werden dann munter er Konsum von Streams und das Herunterladen durch­einandergeworfen, obwohl aus rechtlicher Sicht zwischen beiden Handlungen erhebliche Unterschiede bestehen.

Schlichtweg als Meinungsmache muss man wohl die Aussage
Manche stellen fragwürdige Vergleiche an: »Sind Hackerportale die besseren Onlinevideo­theken?« (PC Praxis, Ausgabe 06/2010). Und kommen am Ende zu noch fragwürdigeren Bewertungen. »Was die Aktualität anbetrifft, haben die illegalen Dienste also die Nase weit vorn: Kaum ist ein Film im Kino angelaufen, gibt es ihn bereits in zahlreichen Varianten zum kostenlosen Download oder als Stream. Mitunter finden sogar Filme ihren Weg in die Portale, die noch in keinem Kino gezeigt wurden.«
bewerten, die eine objektive Feststellung eines Faktums und einen wesentlichen Grund für die Beliebtheit derartiger Portale darstellt: Nicht Monate darauf warten zu müssen, dass sich der Rechte­inhaber endlich bequemt, die Inhalte auch für diejenigen freizugeben, die sich Filme lieber zuhause anschauen. Je nach Film kann der Zeitraum auch erheblich länger sein; bei japanischen Animes kann es Jahr­zehnte dauern, bis sie auf Deutsch erhältlich sind; ein Schicksal, von dem auch berühmte Filme wie »Nausicaä aus dem Tal der Winde« und »Die letzten Glühwürmchen« nicht verschont blieben.

Ich lasse mich jetzt mit Rücksicht auf meinen Blutdruck nicht weiter über dieses Propaganda-Mach­werk aus sondern verweise auf das Video und die zugehörige Internetseite des NDR.

Samstag, 12. November 2011

Sicherheitsmaßnahmen-Absurdistan bei 1blu

Unter der Überschrift »1blu vermutet Diebstahl von Kunden-Root-Passwörtern« meldet heise, dass sich beim Berliner Webhoster »1blu« möglicherweise Unbefugte möglicherweise Kundenkennwörter verschafft haben. Die ergriffenen Maßnahmen muten allerdings reichlich sonderbar an:
So sperrte das Unternehmen die Root-Passwörter aller Kunden, die noch immer mit den bei der Bestellung vergebenen Standardpasswörtern arbeiteten, ohne diese geändert zu haben. Die betroffenen Kunden sollen per Post neue Root-Passwörter zugeschickt bekommen.
Was ist vorgefallen, so dass nur die ursprünglich vergebenen Kennwörter betroffen sind? Die Klartext­version des Kennworts ist einmalig für das Einrichten des Zugangs und das Drucken der Kunden­benachrichtigung notwendig, danach benötigt der Provider nur noch eine irreversibel verschlüsselte Fassung für die Überprüfung der Kundeneingabe wieder. Mir fallen nur drei mögliche Varianten ein, was vorgefallen sein könnte:
  1. Es hat sich jemand Zugang zu den Benachrichtigungen verschafft (ein Druckserver ist nicht unbedingt gut abgesichert – oder wurde das Drucken oder kuvertieren gar an einen Dienst­leister ausgelagert?).
  2. die Kennwörter wurden beim Einrichten abgegriffen (dies ist eher unwahrscheinlich, bei Systemen die hierfür verwendet werden, ist die Sicherheitsrelevanz allzu offenkundig).
  3. 1blu speichert unnötig Kennwörter.
Entweder, es hat jemand Kennwörter bei der Eingabe abgefangen oder eines der drei obigen Szenarios trifft tatsächlich zu. Im ersten Fall ist das Verhalten des Providers absurd, weil es keinen Unterschied macht, ob das Kennwort geändert wurde oder nicht. Im zweiten Fall ist es absurd, den Kunden den tatsächlichen Grund für das Problem zu verschweigen. Natürlich kann es in diesen Fällen Kunden verprellen, ihnen die Wahrheit mitzuteilen. Doch gemeinhin ist der Schaden größer, wennn sie derartige Ursachen von Dritten erfahren.

Montag, 31. Oktober 2011

Systematische Volksverdummung?

Ich habe gerade auf youtube das Video »Systematische Volksverdummung durch die Medien« gefunden, in dem sich Georg Schramm über die gezielte systematische Volksverdummung durch die heutige Medienlandschaft auslässt.


Das Video wurde zwar bereits im Januar 2009 hochgeladen, hat aber nichts von seiner Aktualität verloren.

Freitag, 21. Oktober 2011