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Freitag, 27. Januar 2012

Verwirrung um Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung

Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat hierzu ein Gutachten zum Thema »Schutzlücken durch Wegfall der Vorratsdatenspeicherung? – Eine Untersuchung zu Problemen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Fehlen gespeicherter Telekommunikations­verkehrsdaten« angefertigt und dazu laut eigener Pressemitteilung
… in einer von September 2009 bis März 2011 durchgeführten wissenschaftlichen Unter­suchung die rechtlichen Regelungen des Brandenburgischen Polizeigesetzes zur anlass­bezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, zur Verkehrsdatenabfrage und zur Mobilfunkortung zu Zwecken der Gefahrenabwehr … sowie die polizeiliche Anwendungs­praxis dieser Maßnahmen evaluiert. Maßnahmen der Rasterfahndung waren, anders als bei heise online berichtet, nicht Gegen­stand der Untersuchung.

… [das Gutachten] wurde am 20. Oktober 2011 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Inneres des brandenburgischen Landtages vorgestellt und die Thematik in einer Experten­anhörung des Ausschusses am 1. Dezember 2011 weiter beraten … Der Gutachtentext … ist auf der Homepage des Landtages (http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w5/apr/AI/23-1.pdf) öffentlich zugänglich …

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Polizei in Brandenburg in dem Evaluationszeitraum in verantwortungsvollem Umfang von den gesetzlichen Ermächtigungen Gebrauch gemacht hat … Neben einigen punktuellen Änderungen empfiehlt das Gutachten vor allem zwei wesentliche Änderungen im Polizeigesetz: die Einführung des Richter­vorbehaltes auch für die präventive Abfrage von Telekommunikations-Verkehrsdaten sowie die gesetzliche Festschreibung der ­ in der Praxis bereits so gehandhabten ­ unverzüglichen manuellen Überprüfung und sofortigen Löschung möglicher Fehltreffer bei der automatischen Kennzeichenfahndung. Auf der Basis dieser Empfehlungen wurde das BbgPolG am 16. Dezember 2011 novelliert …
Nun berichtet Golem:
Eine Studie des Max-Planck-Instituts hat dafür keinen Beleg gefunden. Das Ende der Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2010 hat nicht zu einer Schutzlücke geführt. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht, das dem Chaos Computer Club (CCC) vorliegt. Der Chaos Computer Club hat das 271-seitige Dokument vom Juli 2011 öffentlich gemacht. Eine Anfrage von Golem.de beim Max-Planck-Institut, ob die Studie echt ist, wurde bislang nicht beantwortet.
Das Dokument unterscheidet sich im Umfang erheblich von dem, was dem Landtag vorgelegt wurde. Laut Einbandtext handelt es sich um vom Juli 2011 stammende 2., erweiterte Fassung eines Gutachtens im Auftrag des Bundesamtes für Justiz zu möglichen Schutzlücken durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung. Im Vorwort heißt es:
Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um die zweite, erweitere Version einer Unter­suchung, die zunächst zwischen Mai 2010 und August 2010 durchgeführt worden ist. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Verkehrsdaten­abfrage seit dem Urteil des BVerfG vom 2.3.2010 zur Vorratsdatenspeicherung. Der Schwer­punkt liegt dabei auf der Ermittlung praktischer Probleme auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr infolge des ­ zumindest partiellen ­ Wegfalls auswertungsfähiger Verkehrsdaten. Wichtigste Erkenntnisquelle waren qualitative Interviews mit den an der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Verkehrsdatenabfragen beteiligten Praktikern. Die Untersuchung enthält sich rechtlicher Bewertungen der geschilderten Vor­gänge, insbesondere auch im Hinblick auf die Ideen und Vorschläge der zahlreichen Interviewpersonen für eine mögliche gesetzliche Neugestaltung des Bereichs der Vorrats­datenspeicherung.
Es handelt es sich um zwei unterschiedliche Gutachten, die im annähernd gleichen Zeitraum vom gleichen Institut zu sehr ähnlichen Fragestellungen angefertigt wurden. Also nicht verwirren lassen sondern genau nachschauen, um welches Gutachten es gerade geht ☺

Dienstag, 8. November 2011

Das BKA will es (nicht) wissen

Zum Thema »Bundesrechnungshof eingeschaltet: Internetnutzer werfen Bundeskriminalamt Misswirtschaft vor« schreibt der AK Vorrat:
In einem heute veröffentlichten Schreiben an den Bundesrechnungshof wirft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dem Bundeskriminalamt vor, durch »massenhaft aussichtslose Auskunftsersuchen« über Internetnutzer gegen das Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung verstoßen zu haben. Um bei einer statistischen Erhebung nach dem Ende der verdachts­losen Vorratsdatenspeicherung eine möglichst große »Schutzlücke« ausweisen zu können, habe das Bundeskriminalamt Mittel in fünfstelliger Höhe verschwendet, so der Vorwurf des Zusammenschlusses von Datenschützern, Bürgerrechtlern und Internetnutzern.

»Es ist nicht Aufgabe des Bundeskriminalamtes, mit Steuergeldern die politischen Kampagnen bestimmter Parteien zu unterstützen« sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. »Wenn man dann noch berücksichtigt, dass für das Erstellen und Bearbeiten dieser sinnlosen Anfragen auch noch interne Personal­kapazitäten verschwendet wurden, dann stellt sich die Frage nach Schutzlücken bei der Strafverfolgung auf einmal ganz anders.«… Weiter
Sollte jemand den AK Vorrat noch nicht kennen:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ist ein bundesweiter Zusammenschluss, der sich gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzt… Weiter

Montag, 24. Oktober 2011

Wachsende Polizeigewalt in den USA?

Im Artikel »Police brutality charges sweep across the US« berichtet der britische »Guardian« davon, wie in den USA das Gefühl wächst, dass die Polizei ernste Probleme mit Disziplin und Gesetzestreue hat und listet eine Auswahl von Beispielen auf, die hierzu beitragen.

Österreichischer Bundestrojaner aus Deutschland illegal?

Beim österreichischen Bundestrojaner handelt es sich um »Remote Forensic Software« der deutschen »DigiTask GmbH«. Bernhard Funk, einer der führenden Rechtsexperten Österreichs, kritisiert den Einsatz solcher Bundestrojaner und sagt, auch wenn der Oberste Gerichtshof zumindest in einem konkreten Fall anders entschied, ihr Einsatz sei in Österreich illegal.

Zu diesem Schluss kommt die von der österreichischen Bundesregierung eingesetzten »Arbeitsgruppe Onlinedurchsuchung«, deren Vorsitzender Funk ist. Seit sie einen Bericht verfasst hat, aus dem das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage hervorgeht, hat Funk nach eigenem Bekunden nichts mehr von der Regierung gehört und der Bericht ist mittlerweile von der Website des Justizministeriums verschwunden… Artikel bei Heise

Quelle: Ein österreichischer Bundestrojaner kommt aus Deutschland - womöglich illegal

Die Leiden des jungen Tor-Betreibers

Tor ist ein Netzwerk zum Anonymisieren von Verbindungsdaten und schützt vor der Analyse des Datenverkehrs seiner Nutzer. Spätestens seit den Umbrüchen in Nordafrika ist Tor dafür bekannt, dass es damit Menschen in Diktaturen möglich ist, anonym zu surfen, zu bloggen oder anderweitig zu kommunizieren.

Was einem Betreiber eines Tor-Servers blühen kann wenn ein Nutzer keine hehre Ziele forfolgt sondern Tor dazu missbraucht, Kinderpornographie herunterzuladen, beschreibt Der Tag, als die Kripo im Flur stand

Samstag, 22. Oktober 2011

Unerwartete Programmfunktionen

Für Computer-Programme gibt es keine Unschuldsvermutung. Das beweist die mühsame Kleinarbeit der Software-Verifikation. Wie erkennt man zum Beispiel einen Trojaner?

Zu diesem Thema gibt es bei der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unter Aktuell » Feuilleton » Debatten » Digitales Denken den Artikel Staatstrojaner: Durch die Hintertür

Freitag, 21. Oktober 2011

Datenspuren 2011 – Vortrag über den Bundestrojaner

Constanze Kurz und Frank Rieger vom CCC erklären technische Details zum Staatstrojaner »0zapftis« und üben heftige Kritik an den Reaktionen der Politik.



Quelle: Golem

Siehe auch: Multifunktionale Rohlinge – Staatstrojaner des BND mit noch mehr illegalen Features (ebenfalls Golem)

»Gestapo« ist nur eine Abkürzung

In einem Artikel mit der Überschrift »Mit einer neuen Geheimpolizei gegen Terror, Freiheit und Demokratie?« der »Flaschenpost«, dem Nachrichtenmagazin der Piratenpartei, geht es darum, dass das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG), in seinem aktuellen Zustand angenommen, den Weg für die Schaffung einer Geheimpolizei ebnen könnte.

Die letzte gesamtdeutsche Geheimpolizei war die Geheime Staatspolizei, die zumeist unter der Kurzform Gestapo bekannt ist und in den Nürnberger Prozessen sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt wurde.

Andi Popp erklärt Nachladefunktion des Staatstrojaners für Computer-Laien

Stell dir vor du bist ein Maurer und wirst auf eine Baustelle geschickt. Dein Vorarbeiter sagt dir, du darfst aber nur Mauern bauen und nichts anderes und musst explizit sicher stellen, dass sich in deinem Werkzeugkasten auch nur deine Maurerkelle befindet. Diese nimmst du natürlich mit, aber zur Sicherheit packst du mehrere Barren Stahl, Holzstäbe, sowie einen Schmiedeofen und Schmiedewerkzeug ein… Weiter auf Google+