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Freitag, 14. September 2012

Beschneidungskompromiss

Heute schreibe ich einen langen Beitrag zu einem emotionsgeladenen Thema, nämlich der durch das Kölner Urteil verursachten Beschneidungsdebatte.

Bis zu diesem Urteil habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht, was eine Beschneidung ganz konkret bedeutet und sah nie irgendeinen Grund, diese uralte Tradition in Frage zu stellen. Das Urteil war für mich der Auslöser, mich mit den konkreten Auswirkungen zu beschäftigen und seit diesem Zeitpunkt bin ich innerlich gespalten.

Einerseits will ich, dass Juden weiterhin ihrer Tradition folgen können, andererseits lehne ich aber eine Beschneidung ab, für die der Betreffende nicht selbst sein Einverständnis in dem Wissen erklärt hat, was sie für ihn bedeutet. Dafür ist dies ein in meinen Augen viel zu gravierender Eingriff.

Heute wurde mir bewusst, dass es ein Thema mit ähnlich unversöhnlichen Fronten gibt: den Schwangerschaftsabbruch. Allem Streit zum Trotz wurde dort ein Kompromiss in Form einer Fristenlösung mit Beratungspflicht gefunden. Die Idee hinter der Beratungspflicht ist, der Mutter alle Möglichkeiten aufzuzeigen, die sie in ihrer Situation hat, und welche Folgen diese mit sich bringen.

Ich schlage nun vor, diesen Ansatz auf die Beschneidung zu übertragen. Es besteht unter den Befürworter einer straffreien Abtreibung weitgehende Einigkeit, dass der Eingriff nur von geschulten Personen unter klinischen Bedingungen und Betäubung durchgeführt werden soll.

Zu einem solchen medizinischen Eingriff gehört immer auch eine Aufklärung über seine möglichen Folgen. Ich bin dafür, diese Aufklärung um zwei wesentliche Aspekte zu erweitern.

  • Eine vollständige Aufklärung darüber, welche positiven medizinischen Auswirkungen der Eingriff haben wird und welche behaupteten Vorteil in Wirklichkeit nicht existieren. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass der Eingriff nicht aufgrund einer medizinischen Indikation erfolgt.
  • Eine Aufklärung über die Alternativen zur Zirkumzision. Hierzu zählen sowohl weniger gravierende Beschneidungsarten als auch alternative Riten.
Faktisch fordere ich damit, dass es für Ärzte eine Spezialisierung zum Facharzt für jüdische Beschneidungen bzw. Facharzt für islamische Beschneidungen geben soll, da sich beide Religionen in den religiös zulässigen Beschneidungsalternativen unterscheiden und beide Religionen auch unterschiedliche Anforderungen an den Ablauf der Beschneidung stellen.

Wenn sich die Eltern nach einer solchen ausführlichen Beratung immer noch für eine Zirkumzision oder eine der weniger gravierenden Beschneidungsarten entscheiden, sollte diese straffrei sein.

Bei einer solchen Regelung müssten beide Seiten Abstriche von ihren Maximalforderungen machen doch erscheint sie mir als eine gangbarer Weg um zu einem Ausgleich zwischen dem Recht des Kindes und dem der Eltern zu gelangen. Vielleicht ist es sogar der einzige, der diesen Konflikt auf für beide Seiten halbwegs akzeptabel auflöst.

Donnerstag, 27. Oktober 2011

Atheistenkinder brauchen keine Ethik

Eine konfessionslose Mutter, die der Auffassung ist, dass ihre atheistisch erzogenen Kinder einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf ethisch-moralische Bildung haben, erlebte vor dem Verwaltungsgericht Freiburg eine unangenehme Überraschung. Das Gericht urteilte, dass das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Religionsunterricht nicht bedeutet, dass auch Ethikunterricht erteilt werden muss und sieht die Absicht der Verfassung, Atheisten zu diskriminieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufungsfrist läuft bis 2011-11-19. Die Klägerin will vor dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg in Berufung gehen sofern es ihr möglich ist. Es könnte sein, dass die Berufung daran scheitert, dass sie nicht die notwendige finanzielle Rückendeckung erhält, denn für die einen Berufungsprozess wäre zunächst ein vierstelliger Betrag vonnöten.

Einmal ganz von der rechtlichen Seite abgesehen, finde ich es als Christ schon befremdlich, wenn ein Staat mit der Vermittlung allgemeiner Werte argumentiert, um den Religionsunterricht an staatlichen Schulen zu legitimieren, gleichzeitig aber nicht bereit ist, mit der gleichen Überzeugung diese Werte zu vermitteln, ohne auf eine bestimmte Religion Bezug zu nehmen. Das Matthäusevangelium findet recht klare Worte:
»Nicht, wer mich dauernd ›Herr‹ nennt, wird in Gottes neue Welt kommen, sondern wer den Willen meines Vaters im Himmel tut. Am Tag des Gerichts werden zwar viele sagen: ›Aber Herr, wir haben doch als deine Propheten das weitergesagt, was du selbst uns aufgetragen hast! Wir haben doch in deinem Namen Dämonen ausgetrieben und mächtige Taten vollbracht!‹ Aber ich werde ihnen antworten: ›Ich kenne euch nicht, denn ihr habt nicht nach meinem Willen gelebt. Geht mir aus den Augen!‹«
Mehr: Urteil: Atheisten haben kein Recht auf Ethik (Humanistischer Pressedienst)

Freitag, 21. Oktober 2011

Gelten für Religionen andere Gesetze?

»The New York World« (englischsprachig) berichtet in »Women ride in back on sex-segregated Brooklyn bus line« von einem Fall, in dem religiöse und weltliche Werte kaum in Einklang bringen zu sind.

Hasidische Juden sehen sich aufgefordert, den physischen Kontakt zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts zu vermeiden. In einer im öffentlichen Auftrag aber privat betriebenen New Yorker Buslinie werden Frauen aus diesem Grund (unabhängig von ihrer Religion) genötigt, sich in den hinteren Teil des Busses zu setzen.

Gesetzlich ist eine derartige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts jedoch  verboten, zudem hat die freie Wahl des Sitzplatzes im Bus auch symbolischen Charakter, da der vordere Bereich des Busses zur Zeit der Rassentrennung den »Weißen« vorbehalten war.