Es gibt eine Vielzahl an Ideen für ein neues Wahlgesetz, also kann es nichts schaden, wenn ich auch einmal meinen Senf dazugeben. Meine Idee ist:
Je die Hälfte der Bundestagsmandate an Direkt- und Listenkandidaten vergeben.
Ich halte weder ein System nur mit mit Direktmandaten noch eines nur mit Listenmandaten für wünschenswert. Die Probleme beim Verechnen der Direkt- und Listenmandate kann man am einfachsten dadurch beheben, dass man sie als zwei voneinander unabhängige Aspekte der politischen Willensbekundung ansieht und sie deshalb nicht gegeneinander aufrechnet.
Bei diesem System stellt sich natürlich die Frage, was mit der Möglichkeit ist, dass jemand Direkt- und Listenkandidat sein kann. Um der Idee zu folgen, dass Listen- und Direktkandidaten unabhängig voneinander gewählt werden, gibt es zwei Möglichkeiten. Die offensichtliche bestünde darin, dass Listen- keine Direktkandidaten sein dürfen. Das würde der Partei aber die Möglichkeit nehmen, aussichtsreiche Direktkandidaten für den Fall abzusichern, dass sie ihren Wahlkreis wider Erwarten nicht holen und Listenkandidaten davon abhalten, zusätzlich in Wahlkreisen anzutreten, in denen sie nur geringe Siegeschancen haben. Beides wäre aus meiner Sicht für die Demokratie von Nachteil. Ich halte daher folgende Variante für sinnvoller:
Wenn jemand ein Direktmandate erzielt soll seine etwaige Aufstellung auf einer Liste als nichtig angesehen werden.
Anschaulich ist damit gemeint, dass zunächst die Direktmandate bestimmt werden. Dann streicht man von den Listen alle gewählten Direktkandidaten. Die Listenmandate werden dann anhand dieser bereinigten Listen verteilt.
Offensichtlich bedeutet diese Regelung gegenüber der aktuellen eine Schlechterstellung der kleinen Parteien. Um diese so weit wie möglich im Rahmen des vorgeschlagenen Systems auszugleichen, bin ich daher (vorausgesetzt dass die vorherigen Änderungen durchgeführt werden) für eine
Ersatzlose Streichung der 5%-Hürde.
Natürlich ermöglicht das manchen eher wenig wünschenswerten Parteien, im Bundestag vertreten zu sein. Das ist aber nur die eine Seite. Die andere ist, dass sie dem oft von potentiellen Wählern gegen eine Stimmabgabe für eine kleine Partei vorgebrachte Argument, dass sie auf Grund der 5%-Hürde chancenlos sei, die Grundlage entzieht.
Manche Parteien scheitern nicht deshalb an der 5%-Hürde, weil die Unterstützung fehlt, sondern weil die 5-%-Hürde potentielle Wähler abschreckt. Guido Westerwelle hat das Problem mit der 5%-Hürde im Zusammenhang mit der Piratenpartei und der FDP sehr treffend formuliert »Die Piratenpartei kann man ja wählen aber die Stimme ist dann natürlich im Gulli. Wer die Piratenpartei wählt, wird lediglich dafür sorgen, dass die Stimme verloren ist. Wer FDP wählt sorgt dafür, dass im nächsten Deutschen Bundestag auch wirklich jemand für Bürgerrechte eintreten kann.«
Er sagt damit, dass die 5%-Hürde das wichtigste Argument dafür ist, statt der Piratenpartei die FDP zu wählen. Sie abzuschaffen würde dazu führen, dass Wähler eher bereit sind, aufstrebende kleine Parteien zu wählen, da die Chance viel größer ist, dass die Stimme eben nicht im Gulli landet.
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Freitag, 3. August 2012
Freitag, 30. Dezember 2011
Spaß mit AGBs: Medion mobile
Es ist zwar 14 Tage her, dass ich hier zuletzt etwas gepostet habe, aber wie man sieht lebe ich noch. Aber genug davon…
Ich bin ja dafür berüchtigt, AGBs tatsächlich zu lesen. Dabei finden sich immer wieder recht unterhaltsame Dinge. Gerade habe ich mir E-Plus Service GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen »ALDI-TALK mit MEDIONmobile«, gültig in dem jeweils bekannt zu gebenden Aktionszeitraum angetan, die auch online eingesehen werden können.
Nun aber zu meinem absoluten Favoriten in den AGBs, den ich einmal als Uneigennützigkeitsklausel umschreiben will:
Ich bin ja dafür berüchtigt, AGBs tatsächlich zu lesen. Dabei finden sich immer wieder recht unterhaltsame Dinge. Gerade habe ich mir E-Plus Service GmbH & Co. KG: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienstleistungen »ALDI-TALK mit MEDIONmobile«, gültig in dem jeweils bekannt zu gebenden Aktionszeitraum angetan, die auch online eingesehen werden können.
3.4 EPS gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener Netzabdeckung keine Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, da diese durch spezifische bauliche Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.Merke: E-Plus grillt mit seinen Sendern keine Tauben im Flug, nur damit Sie in Ihrem Bunker Empfang haben.
3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden den Zugang zu sog. »Premiumdiensten« …, insbesondere zu solchen Diensten, die über die Rufnummernbereiche 0190 und 0900 erbracht werden, …Ach, komischerweise steht auf dem Prepaid Starter-Set etwas anderes:
… Rufnummern mit der Vorwahl 0900-X sind aus diesem Tarif nicht erreichbar …Ich werde meine Neugierde ganz sicher nicht dadurch befriedigen, dass ich es ausprobiere.
3.7 EPS erbringt ihre Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des E-Plus Mobilfunknetzes. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können sich auch in Not- und Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder wegen technischer Änderungen an den Anlagen von EPM, EPS oder von EPS beauftragter Dritter, wegen sonstiger Maßnahmen (z. B. Wartungsarbeiten, Reparaturen usw.), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben.Merke: Machmal kann man mit E-Plus sogar telefonieren.
3.8 Im Falle einer etwaigen Abgabe der dem Kunden zur Verfügung gestellten Rufnummer an einen anderen Mobilfunkdiensteanbieter wird EPS aus technischen Gründen für einen Zeitraum von bis zu vier Tagen vor der Abgabe keine Leistungen erbringen.Heißt das jetzt, dass man ruhig verrecken kann, wenn E-Plus einen als Kund verliert? Oder kann man im besagten Zeitraum trotzdem einen Notruf absetzen?
Das E-Plus Mobilfunknetz nutzt im GSM-Bereich Frequenzen um 1800 MHz und/oder 900 MHz aus dem GSM-Erweiterungsband. Je nach Frequenz benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte. Innerhalb der Mobilfunknetzabdeckung bietet EPS dem Kunden verschiedene Trägertechnologien zur Nutzung an. Die Verbreitung von Trägertechnologien innerhalb des E-Plus Mobilfunknetzes ist unterschiedlich. Je nach Trägertechnologie benötigt der Kunde gegebenenfalls spezielle Endgeräte; Single-Band Endgeräte sind nur eingeschränkt tauglich.Selbst die Mehrheit der technisch versierte Kunden dürften das nicht wissen.
5.8 Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Guthaben nur innerhalb von acht Wochen nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Eine Überprüfung auf Basis von Einzelverbindungsdaten ist nur möglich, soweit der Kunde eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.Das stimmt aber nur, wenn die Vorratsdatenspeicherung keine Rückkehr feiert. Denn sonst werden die Informationen unabhängig davon gespeichert, ob der Kunde dies wünscht.
6.4 Der Kunde hat die SIM-Karte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an EPS zurückzugeben. Er ist insofern vorleistungspflichtig im Verhältnis zu seinen etwaigen Ansprüchen gegen EPS infolge der Beendigung des Vertrags.Lustigerweise steht nichts dazu in den AGBs, wie das denn konkret gemacht werden soll. Und nun wird es widersprüchlich. Zunächst heißt es:
8.1 Die persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die persönlichen Entsperrungscodes (PUK) sind geheim zu halten, so dass die unbefugte Nutzung der Karte durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen, welche auf der SIM-Karte gespeichert sind, vermieden werden.und später dann:
9.5 Der Kunde hat EPS unverzüglich jede Änderung seines Namens oder seiner Adresse mitzuteilen. Dies kann schriftlich erfolgen oder telefonisch über die Kunden-Hotline. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe einer PUK, der Geheimzahl oder - bei schriftlichen Mitteilungen - Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.Soll man sie nun geheim halten oder einem Mitarbeiter eines irgendwo auf der Erde befindlichen Callcenters mitteilen?
Nun aber zu meinem absoluten Favoriten in den AGBs, den ich einmal als Uneigennützigkeitsklausel umschreiben will:
9.10.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge haben.Merke: Wenn Sie das Telefon zum Geldverdienen nutzen wollen, suchen Sie sich bitte einen anderen Anbieter.
11.4 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises (EVN). Auf schriftlichen Auftrag des Kunden und gegen gesondertes Entgelt gemäß Preisliste kann EPS mit Wirkung für die Zukunft einen EVN erstellen. Die Darstellung der Zielrufnummer auf dem EVN erfolgt nach der Wahl des Kunden in vollständiger Länge oder um die letzten drei Ziffern verkürzt.Letzteres irritierte mich ein wenig, deshalb habe ich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur nachgeschaut. Dort heißt es in der Verbraucherbroschüre:
II. Überhöhte Telekommunikationsentgelte: Wie Sie sich schützen können
5. Einzelverbindungsnachweis
Der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, d. h. auch der Mobilfunkdienstleister oder Anbieter von Datendiensten, ist verpflichtet, Ihr Verbindungsaufkommen in Form eines Einzelverbindungsnachweises (EVN) aufzuschlüsseln.
Dies gilt nicht für Angebote, bei denen eine Rechnung üblicherweise nicht erteilt wird. Dies ist beispielsweise bei der Inanspruchnahme von Produkten auf Vorauszahlungsweise (Prepaid-Karten oder Calling-Cards) der Fall. Hier besteht kein Anspruch auf einen EVN (siehe aber Ihre Rechte als Prepaid-Kunde bei der Beanstandung der Rechnung III.1) …
III. Streit über die Höhe der Telekommunikationsrechnung: Welche Rechte haben die Endkunden und was darf der Anbieter?
1. Die Rechnung und deren Beanstandung durch den Endkunden
Sollten Sie Nutzer eines Vorauszahlungs-Produktes (Prepaid-Karte oder Calling-Card) und mit den Abrechnungen nicht einverstanden sein, so müssen Sie diese bei Ihrem Telekommunikationsanbieter (Anbieter der Prepaid-Karte oder Calling-Card) beanstanden. Sodann ist er in gleichem Maße wie oben aufgeführt verpflichtet, Ihnen die einzelnen Verbindungen aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen …
Samstag, 5. November 2011
Datenschutz beim CCC
Die Datenschutzerklärung zum »28C3 Presale« des CCCs zeigt wieder einmal die Kreativität des Club bei der Suche nach neuen Datenreiserouten.
Datenschützerklärung
Wir sammeln einmal alles. Wirklich jedes Fitzelchen, das Ihr Eurem Browser nicht zu Senden abgewöhnt, speichern wir in unsere Datenbank, korrelieren die Daten mit allen frei verfügbaren und von Detekteien zugekauften Faktoiden und speichern sie in einer elf Jahre alten ungepatchten Adabas-Datenbank.
Wir werden versuchen, Kopulationsgraphen und Kompromatensammlungen zusammenzustellen und nehmen uns heraus, die peinlichsten Fakten auf dem Congress während der Eröffnungsrede vorzutragen und werden dazu die Daten mit unserer experimentellen Überwachungskamera-Gesichtserkennung zusammenführen.
Wir werden trotzdem versuchen, die gewonnenen Informationen an niemanden rauszurücken, der nicht dafür bezahlt. Mit dem dadurch verdienten Geld bezahlen wir wissenschaftliche Genmanipulationsforschung an kleinen Kindern.
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Verbraucherschutz
Mittwoch, 2. November 2011
»Nuclear Blast«: Unglaubliche Nutzungsbedingungen
Zur Registrierung beim Online-Shops von »Nuclear Blast« soll man allen Ernstes folgende schier haarsträubende Nutzungsbedingungen abnicken:
Manche Zeitgenossen ticken wirklich nicht ganz sauber.
EINVERSTÄNDNIS ZUR DATENGENERIERUNG UND -NUTZUNGDie nachfolgende Grafik zeigt, welche Daten auf der Webseite einzugeben sind; mit * markierte Felder sind Pflichtfelder.
Ich bin damit einverstanden, dass die oben stehenden Daten gespeichert und für Zwecke der Individualisierung dieser Website und zur Übermittlung von Werbe- bzw. Marketinginformationen durch Nuclear Blast und deren Dienstleister genutzt und verarbeitet werden. Hierzu gehören insbesondere personalisierte Dienste, wie die Bereitstellung gezielter nutzerindividueller Inhalte und Werbung, sowie die Möglichkeit interaktiver - ggf. auch personalisierter - Kommunikation an die von mir angegebenen Empfangsmöglichkeiten (z.B. E-mail, Postanschrift, Mobiltelefon). Ich bin weiterhin damit einverstanden, dass mein komplettes Nutzungsverhalten auf dieser Webseite vollumfänglich z.B. über die von mir abgerufenen Seiten, Inhalte und/oder Angebote auf dieser Webseite ("Clickstream"), über die Anzahl und Art meiner Log-Ins, über die von mir getätigten Beiträge in den Foren dieser Webseite, über mein Kaufverhalten (z.B. Art, Menge, Preis, Kaufgegenstand, etc.) aufgezeichnet, gespeichert und analysiert werden kann. Zu dieser Aufzeichnung, Speicherung und Analyse werden unter anderem Logfiles, Cookies und Session-IDs verwendet. Ich kann meine diesbezügliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Übersendung einer E-Mail an mailorder@nuclearblast.de widerrufen. Außerdem können die von mir zur Verfügung gestellten Daten jederzeit unter der Verknüpfung Kundencenter von mir eingesehen, geändert oder gelöscht werden.
Manche Zeitgenossen ticken wirklich nicht ganz sauber.
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